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#1
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Hallo,
Dein Arbeitgeber hat für Dich eine Fürsorgepflicht. Insofern ist es schon in Ordnung, dass er Dich zum Betriebsarzt schickt. Ich denke, wenn der Betriebsarzt Einblick in die Befunde erhält, kann er Deine Situation aus ärztlicher Sicht einschätzen und muss nicht lange rumuntersuchen. Was ich an Deiner Stelle tun würde, wäre nicht nur die Befunde / Schwerb.-Ausweis mitnehmen, sondern ich würde mir auch Gedanken machen, ob aus Deiner Sicht evtl. Veränderungen an Deinem Arbeitsplatz notwendig sind. Bei uns im Betrieb empfiehlt der Betriebsarzt schon mal spezielle Stühle oder ein Stehpult etc. Für diese Dinge gibt es Fördermöglichkeiten verschiedener Stellen und da hat so eine Empfehlung des Betriebsarztes auch Gewicht. LG Dirk
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Meine im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet und veröffentlicht werden. --------------------------------------------------- |
#2
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Hallo nochmal,
also das mit dem Betriebsarzt ist natürlich so eine Sache. Er ist ja für die Firma da und wird auch auf deren Vorteil bedacht sein. Da kann man nur auf die Schweigepflicht vertrauen und die Unterlagen darf nur der Arzt sehen, nicht der AG. Aber es ist doch so, dass Deine Erkrankung oder Vorerkrankung sich nicht auf Deinen Arbeitseinsatz oder die Leistung auswirken würde oder? Das muss der Betriebsarzt ergründen und festhalten, aber ob er das aus den Diagnosen rauslesen kann, ist fraglich. Reine Ermessensfrage. Wenn Du nicht mehr so einsatzfähig bist, gibt es da ja andere Möglichkeiten, z.B. Teilzeit und Lohnausgleich durch irgendeine Kasse. Mal genau informieren. Da kann man nur Glück wünschen und dass alles gut ausgeht. Gruss Altmann |
#3
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Hallo zusammen,
ihr überzeugt mich immer mehr die Befunde mitzubringen. Es ist ja auch in meinem Interesse. Was soll auch schon passieren. Habe ja einen erhöhten Schutz durch den Ausweis. Außerdem bin ich schon sehr lange in diesem Unternehmen tätig. Wie ihr schon gesagt habt, der Betriebsarzt hat Schweigepflicht und wenn er diese verletzen würde, wäre das für ihn sicher auch nicht gut. Ich danke euch sehr für die vielen Denkanstöße und hoffe sehr, dass mir das Ganze nicht irgendwann später mal negativ ausgelegt wird. Wünsche euch alles Gute, viele Grüße Mia |
#4
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Hallo Mia,
wir wollten Dich absolut nicht ermuntern das zu tun. Sei vorsichtig. Deine angeführten Gründe zählen im Ernstfall überhaupt nicht. Gebe Deine Befunde nur ab, wenns unbedingt nicht anders geht. Hinter vorgehaltener Hand kann der BA alles machen. Und gehe dann mal dagegen an, was meinst Du, was das für ein Prozess werden würde, in dem Du den Kürzeren ziehen würdest. Also lieber vermeiden, wenns geht. Ich glaube nicht, dass Du dann noch in der Firma arbeiten möchtest. Gruss Altmann |
#5
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Hallo Altmann,
du solltest nicht versuchen, einige Leute hier zu verunsichern! Der BA unterliegt der Schweigepflicht, wie jeder andere Arzt auch. Er beurteilt in diesem Fall nur, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist oder nicht. Lies doch mal die Beiträge von Thorax und Dirk-Gütersloh. Ansonsten wäre es nett von dir, einen entsprechenden Link bezüglich deiner Aussage hinzuzufügen. Viele Grüße, Sanne Geändert von sanne2 (10.07.2011 um 13:46 Uhr) Grund: (Ergänzung) |
#6
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Hallo Mia,
vor der Wiedereingliederung mußte ich auch zum Betriebsarzt. Und,er hat absolut in meinem Sinne gehandelt. Ich wollte eine Befreiung von Sonn- und Feiertagsdiensten erwirken. Dafür brauchte er natürlich ärztliche Unterlagen,denn er sagte zu Recht,dass er kein Gyn sei ![]() Diese Unterlagen habe ich natürlich vorgelegt und daraufhin die Befreiung der Sonderdienste bekommen. Ich habe auch das Gefühl,dass er auf mein Wohlergehen bedacht ist und nicht auf das des Arbeitgebers., Also,sieh es positiv. LG,Jule |
#7
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Hallo Mia,
Jürgen und Dirk haben meines Wissens die richtigen Antworten gegeben. Bevor Dich der Betriebsarzt noch einmal untersuchen wird, kannst Du ihm die Befunde doch vorlegen. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Entweder er liest was Du hast, oder er untersucht Dich noch einmal bis er so weiß was Du hast. Ich habe in einer großen Firma mit BA 20 Jahre im Arbeitsschutz gearbeitet. Wir haben nach den Vorgaben des Arztes Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Hilfen, die die Arbeit erleichterten gegeben. Manchmal haben wir auch Schichtarbeit oder andere "schwere Arbeit" untersagt. Und noch etwas: Ein Betriebsarzt wird sich hüten, die Schweigepflicht zu verletzen, denn eine Verletzung der Schweigepflicht ist für jeden Arzt strafbar. Ich hoffe, dass ich noch etwas zur Klärung beitragen konnte. Hallo Altmann, ich glaube dass Du hier zu ängstlich bist. Euch allen wünsche ich alles Liebe Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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