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  #1  
Alt 14.09.2011, 18:24
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Adenokarzinom inoperabel

Liebe Andrea!

In der Enzyklopädie mit dem großen W ist der Begriff Mediastinoskopie ganz gut erklärt, bitte schaue einmal hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Mediastinoskopie

Du hattest wg. den Zuzahlungen zur Chemotherapie gefragt, die Deutsche Krebshilfe hat einen Ratgeber herausgegeben, der den Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" trägt und als kostenfreier Download oder als Broschüre bezogen werden kann.
Bitte schaue einmal hier:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html
(Heft 040:"Wegweiser zu Sozialleistungen")

Alles Gute!
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (14.09.2011 um 18:31 Uhr) Grund: Link ergänzt
  #2  
Alt 14.09.2011, 23:04
Benutzerbild von riedlenseppl
riedlenseppl riedlenseppl ist offline
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Standard AW: Adenokarzinom inoperabel

Ein abendliches Hallo an alle lieben Nestler!

Ich wollte einfach mal ein paar Grüße in die Runde schicken und meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass es doch so viel Anlass zu derselben gibt...
Also, auf jeden Fall mal ein dreifaches Hurra, Hurra, Hurra!

Ich hoffe, die Vortragsgeher hatten einen interessanten Nachmittag/Abend und können etwas berichten.

Für alle eine schmerzfreie und erholsame Nacht!

Christiane

Wie geht es eigentlich Erika??? Ich hoffe gut!!!
__________________
Mit den Gedanken
und dem Herzen
immer bei dir,
Mamsini
Bin ich hier, bist du's auch!
Du warst wunderbar.
  #3  
Alt 15.09.2011, 13:00
andrea44 andrea44 ist offline
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Lächeln AW: Adenokarzinom inoperabel

Hallo Christa
Dir möchte ich erstmal schon einen erholsamen Urlaub wünschen.
Mit den Kosten hast Du völlig recht.
Nur ich habe dummerweise auf 400 € gearbeitet und da gibt es nur 6 Wochen Lohnfortzahlung.Da muß man dann doch schon mal gucken wie es weiter geht.
Aber gejammert wird nicht.....
Ich hatte halt im Internet was von 85 € gelesen und gedacht ,das das bei jeder einzelnen Chemo gezahlt werden muß.
Aber selbst wenn,hätte ich das auch gemacht..irgendwie muß alles gehen
Du siehst mal wieder,statt selber im Internet zu suchen ,werde ich erst mal hier nachfragen.
Dir für heute Nachmittag noch alles Gute und bitte immer weiter ehrlich antworten.Das ist immer richtig und ich kann das gut ab.
Liebe Grüße an Dich und alle anderen ,,Nestler,,
Andrea

Geändert von andrea44 (15.09.2011 um 13:05 Uhr) Grund: Was vergessen
  #4  
Alt 15.09.2011, 18:00
Ron Ron ist offline
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Lächeln AW: Adenokarzinom inoperabel

Hallo Andrea
Mit der Zuzahlung hält sich das meiner Meinung nach in verträglichen Grenzen.
Ich muß z.B. pro Chemomedikament 10 Euro zuzahlen.
Bis zu einer Gesamtsumme von 1% des Jahreseikommens.Danach kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen oder lass mir Ende des Jahres den zuviel gezahlten Betrag zurückerstatten. Zu der Selbstbeteiligung gehören natürlich nicht nur die Chemokosten sondern auch die Praxisgebühr und Zuzahlungen für andere Medikamente.
Da heißt es Quittungen sammeln. Ich hoffe ich konnte ein bißchen Licht ins Dunkle bringen
Viele Grüße an alle und alles Gute
Ronald

und niemals den Mut verlieren
  #5  
Alt 15.09.2011, 18:19
andrea44 andrea44 ist offline
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Beiträge: 122
Lächeln AW: Adenokarzinom inoperabel

Hallo Ronald
Vielen Dank ,Du hast mir schon sehr geholfen.
Ich will hier auch nicht als ,, Sparfuchs,, da stehen,aber wenn der Verdienst wegfällt,muß man sich ja schon ein bißchen einschränken.
liebe Grüße Andrea
  #6  
Alt 15.09.2011, 22:57
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Adenokarzinom inoperabel

hallo ihr Lieben

da es hier auch gerade um Zahnersatz geht stelle ich euch mal wieder ein Urteil mit entsprechendem link ein. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen.

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Kostenübernahme für Zahnersatz durch die Krankenkasse (Kurzfassung)

das Sozialgericht Hannover hat in seinem Urteil vom 14.04.1999 entschieden, dass
Zahnersatz, der als Folge von nach Strahlentherapie auftretender Strahlenkaries erforderlich
wird, zu 100% als Sachleistung zu übernehmen ist.

Begründet hat das Sozialgericht seine Entscheidung mit einem Beschluß des
Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.1998, dass die Auffassung vertritt, § 30 SGB V sei
verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass in bestimmten Fällen ein voller
Anspruch auf zahnärztliche Behandlung bzw. zahntechnische Versorgung besteht, nämlich
dann, wenn ein Arzt bei Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst verpflichtet war, eine ihm
keinen Spielraum lassende Vorgabe des Leistungs-oder des Leistungserbringerrechts des
SGB V zu beachten und nur eine bestimmte Untersuchungs-oder Behandlungsmethode
anzuwenden und wenn hierdurch ursächlich die Gesundheit des Versicherten geschädigt
worden ist.

Im vorliegenden Fall war die Strahlentherapie die einzig verbliebende "schulmedizinische"
Methode zur Behandlung des Lymphdrüsenkrebses der Versicherten. Nur diese Therapie
konnte aufgrund des Leistungsrechts des SGB V von der Krankenkasse gewährt werden.
Alternative Krebstherapien konnten nicht zu Lasten der GKV erbracht werden.

In seinen Ausführungen trägt das Sozialgericht Hannover dem Umstand Rechnung, dass die
in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in Enzelfällen durch Regelungen
gezwungen sind, eine bestimmte Behandlungsmethode zu wählen, die mit
gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen verbunden ist, weil nebenwirkungsfreie
Behandlungsalternativen nicht der Leistungspflicht der Krankenkasse unterliegen. Treten
derartige, durch staatliche Vorgaben mitverursachte Gesundheitsschäden auf, folgt aus den
Schutzvorschriften des Artikel 2 Abs. 2 S.1 GG, dass der Staat -hier die Krankenkassen als
Teil der mittelbaren Staatsverwaltung -auch für deren vollständige Beseitiung Sorge tragen
muss.

Zusammenfassend bedeutet das: Sofern die Ursache für eine Zahnschädigung bzw. für
einen Zahnverlust darin begründet liegt, dass infolge Krebserkrankung medizinisch zwingend
notwendig eine Behandlungsmethode angewendet werden musste, die in der Regel nicht
ohne Nebenwirkungen/Begleitschäden ist,

z.B. infolge Bestrahlung und Chemotherapie oder aufgrund eines direkten Eingriffs im
Bereich der Zähne, so ist dieser Sekundärschaden als Teil der Krebsbehandlung in vollem
Umfang auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt auch für Zuschussleistungen wie Zahnersatz
-rechtskräftiges Urteil des SG Hannover vom 14.4.1999 (S 11 KR 302/97) und

-Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)vom 14.8.1998 (1 BvR 897/98 = NJW
1999, 857-858 = NZS 1999, 136.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

liebe grüße
silverlady
  #7  
Alt 16.09.2011, 11:54
undine undine ist offline
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Ort: Elmshorn
Beiträge: 899
Standard AW: Adenokarzinom inoperabel

Ihr Lieben,

ganz herzliche Grüße lasse ich da in der Hoffnung, dass es Euch jeden Tag bessser geht.

Liebe MChrista, wenn du es liest: von hier aus einen wunderschönen Urlaub!!! Grüße mir das Meer!!!

Liebe Christel, 1000 Dank für deine Infos. Ich werde mich noch melden.

Es war überhaupt schön, Euch "live" kennen zu lernen. Das war das Beste an der Großhansdorf-Veranstaltung

Ihr Lieben, ich habe es oft angekündigt, aber jetzt werde ich mich tatsächlich ein bisschen zurückziehen.
Meiner Ma geht es sehr schlecht, und ich merke, dass ich gerade an meine emotionalen Grenzen stoße. Zusätzlich die Nachricht von Elkes Tod wiegt schwer.
Meine Ma will aufgeben und ich bin im Dilemma zu schauen, was ist ein momentanes Tief oder will sie wirklich nicht mehr.

Und da ich selbst nicht immer die Stärkste bin, versuche ich das alles jetzt hinzubekommen.

Seid bitte deshalb ALLE ganz, ganz lieb gegrüßt und bis bald!!
Eure Undine
__________________
_________________________

Ich habe mit Hilfe der Menschen im Krebsforum meine Mutter 2010-2011 bei ihrer Lungenkrebserkrankung (Adenokarzinom) begleitet.
Sie starb Weihnachten 2011.
Danke an alle, die mir geholfen haben. Und alles Liebe für alle, die den Kampf gegen Krebs bestreiten.
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