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#1
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@ Mina86: Darf ich dich noch fragen, an welcher Uni/ FH du studierst?
Ich denke ich kann da überzeugender argumentieren, wenn ich sage an der Uni Soundso zum Beispiel ist die Versorgung eines kranken Familienangehörigen ein akzeptierter Grund. Bitte ändern Sie Ihre Hochschulordnung. Die psychische Belastung werde ich auch anführen. Das mit dem Weiterlaufen lassen wäre grundsätzlich kein Problem, könnte aber schon eng werden bei mir, da es im Bachelor eine Maximalstudienzeit von 9 Semestern gibt. Ich habe gerade das 7. Semester beendet. Und muss noch Praxissemester machen und Bachelorarbeit schreiben. Also ist das eigentlich keine Lösung. Die Beratungsstellen (Studentenkanzlei/ Studienberatung/ Prüfungsamt) an meiner FH haben mir alle zur vorübergehenden Exmatrikulation geraten, deswegen fühle ich mich da jetz auch nicht gut beraten. Liebe Grüße an alle! Geändert von ebarbara (15.02.2012 um 14:29 Uhr) |
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#2
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Hallo ebarbara,
wie schon geschrieben, ist an meiner Uni die Pflege eines nahen Angehörigen ein Grund zur Beurlaubung. Hier ein paar der Formulare: Uni Potsdam, FU Berlin, TU Berlin, HTW Aalen (zweite Seite, bei den Gesetzestexten), Ich kenne allerdings niemanden persönlich, der das aus dem Grund tatsächlich genutzt hat. Als Studentin bist Du keine Angestellte/Arbeitnehmerin im Sinne des neuen Familienpflegezeitgesetzes, soweit ich weiß. Es gibt aber Unis (und vermutlich auch FHs), die an entsprechenden Konzepten arbeiten und z.B. ein Teilzeitstudium für pflegende Angehörige anbieten (werden). Das ist nur leider zu spät für Dich, aber Du könntest es zur Argumentation nutzen. LG, Dreizahn |
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#3
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hallo ebarbara,
es ist besser sich von der studentInnenvertretung (asta studienberatung) oder unabhängigen stellen beraten zu lassen, als von der fh-institution, die eher ihre eigenen interessen vertritt (exmatrikulation). ich kenne studentinnen, die sich aus psychischen gruenden von ihren ärztInnen oder therapeutInnen ein attest ausstellen ließen und so ein urlaubssemester nehmen konnten. ich würde von einer exmatrikulation abraten. viel erfolg, vintage
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lieben gruß, vintage Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und starb knapp fünf Monate nach der Diagnose. * Juli 1965 - + Mai 2015 ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen, dann auch Lungenmetastasen...
Geändert von vintage (15.02.2012 um 21:22 Uhr) |
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#4
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Liebe ebarbara!
Das Studentenwerk bietet für die Studenten, welche es betreut, auch Rechtsberatungen an. Meistens wird mit Anwälten zusammengearbeitet, die Beratung ist kostenfrei. Gib mal bitte in die Webseite Deiner Hochschule das Wort Studentenwerk ein, da müßtest Du auf die entsprechenden Webseiten kommen! Ansonsten weiß sicherlich der ASTA, wo man das Studentenwerk findet. Mich verwundert es, dass man Dir an der Hochschule zur vorübergehenden Exmatrikulation rät. Denn die Zahlen der Studenten, welche ohne Abschluss ihr Studium beendet haben, müssen gemeldet werden (z.B. ans Bildungsministerium). Wenn die Zahlen sehr hoch sind, wird dies der Hochschule nicht gerade als positives Kriterium angerechnet. Zitat:
Außerdem bist Du gesetzlich unfallversichert, dies gilt allerdings nur, wenn Du Besorgungen für Deinen Vati erledigst oder ihn versorgst. Ich drücke Dir ganz toll die Daumen, dass Ihr eine Lösung findet, die für Dich akzeptabel ist! Tschüß! Elisabethh. |
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#5
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hey
also ich kann dir leider nicht konkret sagen ob mein antrag durchgegangen wäre, aber ich hätte es zumindest versucht, wäre ich nicht in einem auslaufenden studiengang und habe darüber schon genug chaos. ich studiere an einer der oben schon mit formblättern genannten uni´s. das problem ist, dass wenn du den antrag auf pflege stellst, es sein kann, dass dein vater auch als pflegebedürftig eingestuft worden sein muss und du als pflegekraft eingetragen werden müsstest. das macht aus dem eigentlich einfachen und zu 100% prozent nachvollziehbaren grund einen ziemlich aufwendigen bürokratischen akt. daher denke ich, es wäre wahrscheinlich wirklich am einfachsten wenn du ein urlaubssemester aufgrund eigener krankheit einreichst und dir von einem arzt deines vertrauens ein attest holst. sowas wie zu hohe psychisch belastung, burn out etc. das weiß dann dein arzt was er draufschreiben muss. und mal ganz ehrlich es ist ja nicht an den haaren herbeigezogen, denn im prinzip trifft zumindest hohe psychisch belastung ja zu. ich weiß nicht vielleicht gehst du zu einem arzt der deinen vater betreut, der kann das eventl besser nachvollziehen! Aber gib nicht auf! du bekommst das irgendwie hin! Ich wünsche dir aufjedenfall viel Erfolg und viel Kraft für dich und deine Familie |
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