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#1
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Hallo Moni,
es tut mir leid, dass ihr diese Querelen habt. Man hat auch so henug durchzustehen, oder? Hier hilft nur eines: schriftlich Widerspruch einlegen innerhalb einer bestimmten Frist. Die wird in dem Schreiben genannt. Alle Fakten nochmals aufzählen. (ihr habt das elektr. verstellbare Lattenrost ja nicht bestellt, sondern es wurde euch so vom Sanitätshaus geliefert, oder?). Dann per Einschreiben an die KK und abwarten, was kommt. Wichtig ist im Zusammenhang mit KKs, sich alle mündlichen Zusagen immer schriftl. bestätigen zu lassen. Dann hat man im Streitfall Belege. Liebe Grüße und alles Gute für euch! Ulla
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SPK 2005, ED T4, Nx, Mx, G2. Chemo und anschl. Chemoradiatio bis Ende 2005. Seitdem ohne Befund. www.mein-krebs.de |
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#2
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Hallo Moni,
wie Ulla schon geschrieben hat: schriftlich Widerspruch einlegen! Die Frist beträgt entweder vier Wochen (wenn dies so in der sog. Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens drinsteht) oder, wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt ist, sogar ein Jahr. Viele Kassen sind hier recht schlampig... Ob in Eurem Einzelfall ein Widerspruch erfolgversprechend ist ... könnt Ihr nur durch ausprobieren herauskriegen. Wenn ich es recht verstanden habe, dann geht es um die elektrische Verstellbarkeit, deren medizinische Notwendigkeit angezweifelt wird ... wenn in der VO nur stand " ein verstellbarer Einlegerahmen..." dann ist es auch recht abenteuerlich vom Sanitätshaus, ein nicht verordnetes höherpreisiges Hilfsmittel zu liefern. Aber, wie gesagt, einen Versuch ist ein Widerspruch immer wert, der steht und fällt mit der Begründung - ich wünsche viel Erfolg Grüße aus KA |
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#3
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Hallo Ulla
Hallo Dreibein Danke für eure schnellen Antworten. Stimmt,es wurde kein elektrisch verstellbarer Einlegerahmen vom Arzt verschrieben.Auch mein Mann wollte den nicht.Er hat extra vorher noch mit jemanden von der KK gesprochen und denen versucht klar zu machen daß ein einfacher mechanisch verstellbarer Einlegerahmen langt.Die sagten dann das die Kosten dafür von der KK nicht übernommen werden.Denn das wäre ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs.Das müssen wir dann selbst zahlen.Was momentan unmöglich ist. Mein Mann ist nun dem VDK beigetreten.Die können uns bestimmt weiterhelfen.Wir legen auf jeden Fall Wiederspruch ein. LG Moni |
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#4
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Hallo Moni,
"Gegenstand des täglichen Gebrauchs" ... das ist ein sog. unbestimmter Rechtsbegriff, eine rechtliche Grauzone. Durch die Indikation kann auch ein Gegenstand des tägl. Gebrauchs zu einem Hilfsmittel werden, denk mal z.B an Schuhe. Jeder braucht sie, alle zahlen sie selber. Wenn aber durch Krankheit / Behinderung spezielle Schuhe notwendig werden, dann sind diese Hilfsmittel ... Pflegebettten / Einlegerahmen sind häufig Gegenstand im Streit zwischen Kostenträgern und Patienten. Die KK verstecken sich oft hinter der Formulierung " allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens" (§33 SGB V) und lehnen erstmal ab. Daher ist hier der Widerspruch nötig (und erfolgversprechend) - Unterstützung durch den VdK ist sicher hilfreich. Ich drücke Euch die Daumen Grüße aus KA Andreas |
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#5
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Hallo Petra
Du hast Recht,es ist nicht gerade angenehm wenn man sich verschluckt hat und vielleicht kurz vorm ersticken ist und man dann mal eben aus dem Bett hüpft um das Bett zu verstellen.Aber an sowas denkt der Gutachter wohl nicht.Ich verstehe auch nicht,daß die KK sich anscheiend nur bei unserem Hausarzt Informationen geholt hat statt bei dem Arzt der diese Verordnung ausgestellt hat. Mein Mann ist zu 80% Schwerbehindert. Hat aber keine Pflegestufe. LG Moni |
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#6
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ach moni ich persönlich finde das das eine ganz große lücke der kk is zahlt aber wehe ihr wollt etwas........
mein mann war zu hause und vom kh wurde eine pflegestufe beantragt dazwischen lagen 4 wochen erst nach 4 wochen bekam er die pflegestufe die er dann nich mehr brauchte da er leider jetzt unsere bank an unserem schönen ort sucht... ich rief bei der zeitung an und erzählte denen das wo die sagte das das ein heikles thema wäre heikles thema versteh ich nich brauch jeder nich mal irgend auf irgendeine art und weise hilfe und wozu zahlt man denn wo is da die gerechtigkeit
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#7
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Hallo Moni,
wenn die KK sich die Infos beim Hausarzt geholt hat - warum nicht? Das ist doch die Funktion eines Hausarztes; Lotse und Anlaufstelle eben. Der HA kennt Euch und, gerade hier wichtig, die häusliche Situation, ihm sollten alle Infos vorliegen (auch und gerade die aus dem Klinikum) .... ich denke nicht, daß Ihr hiermit einen Widerspruch begründen solltet. Eigene Erfahrung: meist sind die Begründungen / Stellungnahmen vom HA aussagekräftiger als die extrem kurzen Stellungnahmen eines übernächtigten Stationsarztes Monate nach der Entlassung des Patienten ... Formuliert genau, was benötigt wird (also mechanisch oder elektrisch ) und warum und bittet um entsprechende Würdigung und Abhilfe. Der Ansatz von Petra ist hier sicher richtig. Und wenn vor einigen Monaten ein mechanischer Einlegerahmen ausreichend war und jetzt ein elektisch verstellbarer Rahmen aus med. Gründen sein muß, dann muß eben auch die veränderte Situation angesprochen werden. Ein GdB (Grad der Behinderung) hat mit der Kostenübernahme nichts zu tun ... eine Pflegestufe wäre hilfreich - aber das ist ein anderes Thema mit erheblichem Ärgerpotential. Grüße aus KA Andreas |
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