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Alt 18.06.2004, 23:05
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankheitsverlauf bei einem Glioblastom

Hallo Edi,
sicherlich hört sich das furchtbar an, aber bei meinem Vater war es damals, am 31.Januar so, dass er mit einem GranMall-Anfall eingeliefert wurde und nach 2Tagen Intensivstation auf normale STation verlegt wurde. Leider war er gleich total verwirrt. In seiner Zeit ca. 10 Jahre zurück. DA die OP anstand und der behandelnde Arzt der Meinung war, dass mein Vater nicht voll zurechnungsfähig ist, womit er ja auch leider recht hatte, wurde auf sein Geheiß hin ein Richter bzw. Anwalt bestellt, der meinen Vater begutachten sollte. Dann wurden wir gefragt, wer die Betreuung für meinen Vater übernehmen würde, da ja die Einwilligung zur OP benötigt wurde. Und auch für alle weiteren Schritte wird ja die Einwilligung des Patienten bzw. seines Betreuers benötigt. Vielleicht wurde es bei euch etwas lockerer gehandhabt. In unserem Fall waren gleich die "Profis" zur Stelle und haben natürlich auch gleich abkassiert. Hat aber schon seine Richtigkeit. Auch als mein VAter dann ins Heim kam und wir die "freiheitsentziehenden Maßnahmen" beantragt haben ( Gitter am Bett hochstellen) kam ein Richter zu meinem Vater um sich von der Richtigkeit bzw. Notwendigkeit zu überzeugen.
Zufällig waren meine Mutter und ich gerade anwesend.
Und auch erst jetzt ist meine Mutter zur endgültigen Betreuerin bestellt. Diesen Ausweis muss sie auch überall vorzeigen, wenn es um Dinge, die mit Krankenkasse, Bank , Heim oder Sozialamt (Hilfe zur Pflege)zu tun haben,geht.
Aber wahrscheinlich ist das auch davon abhängig, an wen man gerade gerät.
Ich hoffe, du hast die letzten Wochen abschalten können... aber , kann man das überhaupt? Auf jeden Fall wünsche ich dir viele schöne Momente und dass du an die schönen Zeiten mit deiner Mum denken kannst.
Lieben Gruß
Gabi
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