![]()  | 
	
		 
	 | 
| 
		 
			 
			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
	 | 
|||
		
		
  | 
|||
| 
		
	
		
		
			
			 
			
			Hallo Chris, 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	der GdB sagt noch nichts aus über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit! Erst wenn diese feststeht, dass Du also aus gesundheitlichen Gründen Deinen Beruf = Berufsunfähigkeit (oder gar keine Erwerbstätigkeit = Erwerbsunfähigkeit) AUF DAUER nicht mehr ausüben kannst, kommt eine entsprechende Rente in Betracht. Voraussetzung sind bestimmte Mindestbeitragszeiten, die ich Dir im Moment leider auch nicht so genau nennen kann. Gruß, Lea  | 
| Lesezeichen | 
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
		
  | 
	
		
  |