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Liebe Katja1806,
Zitat:
![]() Denn es geht hier weniger um das angemessene sachgerechte Vorgehen (Routine-Gewebeuntersuchung) als viel mehr um eine Entscheidung, die entsetzlich schwierig ist. Weil sie nämlich das Leben bzw. ggf. das (beschleunigte) Ableben eines anderen Menschen betrifft. Die Entscheidung kann evtl. nur dadurch erleichtert werden, daß es sich um einen geliebten Mensch handelt, für den Du stellvertretend handeln willst/mußt, weil er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Wenn ich Deine Beschreibung richtig verstanden habe, hat sich innerhalb von 3 Jahren keine Möglichkeit eröffnet, mit Deinem Vater kommunizieren zu können. Anders ausgedrückt, kannst Du sein Wollen/seinen aktuellen Willen nicht mehr "abfragen". Wenn dem so ist, erlaub mir bitte die Fragen: - kennst Du den Willen Deines Vaters für so einen Fall, in dem er sich befindet? - existiert eine Patientenverfügung Deines Vaters? - besteht noch irgendeine Hoffnung, daß mit ihm kommuniziert werden kann? - entscheidest Du alleine über das weitere Vorgehen oder gemeinsam mit weiteren Familienmitgliedern? Liebe Grüße lotol
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Krieger haben Narben. --- 1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR Nach ca. 3 Jahren Rezidiv 2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel 3. Therapie (2021): Bestrahlung |
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