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#21
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Hallo carinoca,
bei deinem geringen Einkommen, hättest du doch sicherlich längst Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung. Sobald du die 1 od. 2% deines Einkommens für Rezepte, Krankenhaustagegeld etc. bezahlt hast, steht dir diese Befreiung zu. Lieben gruß |
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