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#5
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Die Krankenkassen müssen sich an die Weisungen des gemeinsamen Bundesausschusses halten. Und eben dieser hat eine Erstattungspflicht bei bestehender exokrinen Pankreasinsuffizienz beschlossen.
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php rechts unten "OTC-Übersicht.." Zur Not ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch knallen! Gruß, Heiko |
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