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#7
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Liebe Waltraud
![]() Du könntest auch eine sog. "Frageposition" einnehmen, etwa so: woraus denn die BfA geschlossen hätte, dass Deine Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt sei ... Du hättest "aufgrund Deiner derzeit erheblichen" Leistungseinschränkung sogar Deine Arbeitszeit reduzieren müssen. ![]() Natürlich erhoffst Du Dir durch die Reha, dass Deine Arbeitsfähigkeit in Vollzeit wieder "voll hergestellt" werden kann !!! Da die Dir ja geschrieben haben: ... "Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben." ... und das trifft m.E. bei der Minderung der Arbeitszeit, aufgrund "erheblicher Leistungseinbußen" sehr wohl zu !!! ![]() ggf. bittest Du auch um eine Gutachten der BfA -> die haben ja auch ihre Gutachter-Ärzt/innen, die das beurteilen können/müssen/sollten !!!! ... denn schon durch die Entfernung der Lymphknoten bist Du ja beim Heben und Tragen von "Alltags-Lasten" z.B. zwei gefüllte Büro-Ordner, erheblich eingeschränkt .Ich drücke Dir feste die Däumchen .Liebe Grüße Elfe |
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