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Alt 09.01.2003, 09:59
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankenkasse

Liebe Ute,
oben erklärst Du, Du habest diese Idee mit der Unterlagenanforderung im Internet gelesen, jetzt sprichst Du wieder von einem Schreiben der Krankenkasse an Dich. Ich verstehe jetzt gerade den wirklichen Hintergrund nicht richtig.
Die Idee mit der Rente ist offensichtlich richtig. Die Kassen steuern Patienten aus, die in einem Zeitraum von 3 Jahren 18 Monate krankgeschrieben sind, d.h. danach kommt dann wirklich der Rentenantrag, der bei jüngeren übrigens oft erstmal nur auf Zeit gewährt wird - die Arbeitstelle bleibt in dieser Zeit erhalten (!!!) Per Gesetz ist die Kasse aber dazu berechtigt, auch schon vor Ablauf dieser Zeit den momentanen Gesundheitszustand der Patienten zu überprüfen, wenn diese über die Gebühr krankgeschrieben sind. Es soll natürlich niemand im Krankengeldbezug bleiben und der Allgemeinheit auf der Taasche liegen, wenn dies nicht mehr berechtigt ist. Oder das Erkrankungsstadium ist so, daß man einen Schonraum schaffen will und die Leute deswegen erstmal in Rente schickt. Ist dieser Fall bei Dir so eingetreten?
Melde Dich mal dazu, vielleicht kann ich dann noch näheres dazu sagen.
Gruß von Robie
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