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#1
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Hallo Lemmi,
das Thema Reha ist für mich auch ein ganz heißes Eisen gewesen. (siehe thread "Ablehnung der Reha" unter Nachsorge und Rehabilitation. Eine AHB wird im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder Chemo und Bestrahlung gemacht, eine Reha dann zu einem späteren Zeitpunkt. Meine Krebserkrankung ist auch 2 Jahre her und ich dachte im Sommer vorigen Jahres, dass ich mal eine Reha beantrage. Habe dann nach mehreren Wochen eine Ablehnung bekommen. Ich habe fest gestellt, dass das Thema Reha sehr unterschiedlich gehandhabt wird, manch einer bekommt kurzfristige eine Zusage, andere wieder eine Absage. Mir wurde schon beid er Bestrahlung und auch bei der AHB gesagt, dass man auf jeden Fall in Widerspruch gehen soll, wenn der Antrag abgelehnt wird. Hab ich auch gemacht und siehe da, gestern hab ich die Zusage bekommen auf einen Antrag vom Juli 05. Egal, ich freu mich. ich hatte die Antragsformulare von meiner KK bekommen, die haben das dann auch an den Rentenversicherer weiter geleitet, war bei mir die Knappschaft. Sonst ist ja wohl die BFA die, die Kur genehmigt. Hatte auch einen Wunsch bezüglich der Einrichtung mit drauf geschrieben, aber der ist wohl über die Länge der Zeit verschütt gegangen habe jetzt eine Einrichtung zugewiesen bekommen, Bad Berka, ich nehme es wie es kommt und freu mich auf meine Reha. Alles Gute für dich LG Anett |
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#2
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Hallo Carmen!
Ich wohne auf der schwäbischen Alb und fahre in 4 Wochen nach Ückeritz an die Ostsee. Vielleicht kannst Du ja irgendwelche Verwandte in der Gegend angeben? Ich habe die Kur bekommen, weil ich Verwandtschaft dort oben habe und das wurde ohne Probleme genehmigt! LG Sonja |
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#3
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Hallo Lemmi,
heute gibt es nur noch Reha. Kur ist ein Begriff, der offiziell nicht mehr verwendet werden soll/darf. Das soll damit zusammenhängen, dass solche Sachen wir Kurschatten, Kurlaub usw. die Rehabilitationsmaßnahmen in Verruf gebracht haben. So hat es mir jedenfalls meine Ärztin erklärt. Früher ging es zur Kur, heute zur Reha. Lieber Gruß Barbara |
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#4
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Hallo ihr Lieben,
mir wurde beim Antrag der AHB gesagt, dass NRW auch weiter weg genehmigt ... Niedersachsen dabei allerdings sehr genau ist, was die 200km Entfernung angeht. Ich fahre am 19.April nach SPO. Meine liebe Kollegin (Wohnort Ostfestfalen, wie ich) ist heute morgen zur Reha (1 Jahr nach der AHB und ohne Probleme beim Antrag) nach Sch**** gefahren.....unendliche Kilometer. liebe Grüße Heidi
Geändert von gitti2002 (02.04.2012 um 00:25 Uhr) Grund: ***** |
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#5
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Hallo Lemmi,
wie BarbaraO schon geschrieben hat, ist der Begriff Kur veraltet, es gibt nur noch in Einzelfällen und hauptsächlich für alte Menschen offene Badekuren. Die Anschlußheilbehandlung soll unmittelbar im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt bzw. die Bestrahlung anschließen, zwei bis maximal fünf Wochen dürfen dazwischen liegen, je nach Kostenträger. Im kommenden Jahr hast Du dann in jedem Fall einen Anspruch auf eine Nachsorge-Reha, wobei der Antrag spätestens am letzten Bestrahlungstag des Vorjahres beim zuständigen Kostenträger eingegangen sein muß. Dieses hast Du offensichtlich verpaßt, da Du angibst, im Dezember 2004 zur AHB gewesen zu sein. Natürlich kannst Du aber trotzdem einen Antrag auf Nachsorge-Reha stellen, der sicherlich auch bewilligt wird, weil es die erste Nachsorge-Reha nach AHB ist. Du kannst den Antragvordruck bei der BfA anfordern, einen Teil davon mußt Du selbst ausfüllen, einen Teil Dein Arzt und einen Teil die Krankenkasse. Die BfA hat Verträge mit einigen Kliniken, so daß Du nicht überall hin kannst, aber wenn Du eine Wunschklinik hast, kannst Du bei der BfA vorher telefonisch nachfragen, ob die Klinik o. k. ist. Viel Erfolg und liebe Grüße Milena |
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#6
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Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon weiter. Gibt es wieder einen Termin den ich nicht verpassen darf um eine Nachsorge Reha zu beantragen, oder ist das jetzt egal , da ich den erstern Termin ja wohl verpasst habe. (OP in 05/04 AHB in 12/04)
Danke
__________________
Lemmi |
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#7
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Hallo Lemmi,
nein, jetzt kannst Du keine Termine mehr verpassen. Es ist nur so, daß wenn Du den Antrag innerhalb der genannten Frist gestellt hättest, wäre die Reha auf jeden Fall bewilligt worden. Jetzt und auch für alle weiteren Nachsorge-Rehas gilt das Ermessen des Kostenträgers, wobei Dir sicherlich die Reha bewilligt wird, weil Du zum einen arbeitest (und die BfA hat ja ein Interesse daran, weiter Rentenbeiträge von Dir zu erhalten - außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" und es könnte ja sein, daß Du ohne Reha demnächst einen Rentenantrag stellen würdest, weil Du ganz einfach nicht mehr kannst ...) zum anderen hast Du Mehrfacherkrankungen. Dein Arzt soll Dir also in dem Reha-Antrag bescheinigen, daß eine Reha zwingend notwendig ist, um Deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat. Liebe Grüße Milena |
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