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Hallo Inja,
einen ähnlichen Fall hatten wir grad in der Nachbarschaft. Behinderte Tochter (kein Krebs) wollte in das Haus ihrer pflegebedürftigen Mutter umziehen, dort war eine Wohnung frei. Damit man sich gegenseitig unterstützen und helfen kann. Die Tochter bekommt Grundsicherung. Wurde ALLES abgelehnt. Die neue Wohnung darf auch nicht einfach so mal teurer als die alte sein, auch wenn die Höchstgrenze unterschritten bleibt. Beispiel: Alte Wohnung kostet 280 Euro Neue Wohnung kostet 350 Euro Da gab es das erste Problem und die Sachbearbeiterin lehnte es ab. Mit der Begründung das ja günstigerer Wohnraum vorhanden ist und dieser nicht einfach 'erhöht' werden darf. Auch das Argument der Pflege wurde abgewiesen. Ob das jetzt alles so richtig ist weiss ich natürlich nicht. So hat sie es jedenfalls berichtet. Ich denke das hängt vom Sachbearbeiter ab und du solltest dich da vor Umzug schlau machen. Doppelte Miete und Kaution werden meines Wissens überhaupt nicht mehr übernommen. Auch keine Umzugs und Renovierungskosten. Ich würd dir raten den Fall einfach mit deinem Sachbearbeiter zu besprechen und bei Ablehnung gleich fragen wo das nachzulesen ist. Oft machen die ja ihre eigenen Gesetze. |
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