AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
irgendwie scheinen die Arbeitsagenturen gleich "schnell" zu arbeiten. Bei mir wären es dann nämlich auch vier Monate nach § 117.
Mir wurde gestern auch erklärt, dass ich in drei Monaten eine erneute "Einladung" zum Gespräch bei der Arbeitsvermittlerin erhalten würde. Vielleicht wollen die ja prüfen, ob sie mir wieder etwas kürzen könnten.
Rentenmäßig scheint sich bei mir etwas zu tun. Neulich musste mein Arbeitgeber eine Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis/Angaben im Rahmen der Klärung des Versicherungsverhältnisses ausfüllen. Allerdings wage ich nicht daran zu glauben, dass mir die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt werden könnte. Da ich alleinstehend bin, kann ich mit einer Teilrente nicht überleben, zumal mir in diesem Fall auch nicht die VBL gezahlt werden würde.
Viele Grüße
Ingrid
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