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  #17  
Alt 09.04.2003, 21:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard EU-Rente

Liebe Edith,
arbeite auch im ÖD.
Während einer Zeitrente gilst du als "tote" Kartei (makaber, aber wahr).
Du brauchst also nicht zu kündigen und wirst auch nicht entlassen. Nach der Zeitrente musst du allerdings mit einer Versetzung rechnen (durch die Schwerbehinderung ist das aber nicht weiter schlimm, bekommst dann *leichte* Arbeit).

Nein, du musst nicht erst 1 1/2 Jahre krank geschrieben sein. Den Rentenantrag kannst du jederzeit stellen (immer nach einer Reha).

Du machst dir zu viele Gedanken liebe Edith. Bei deinem Krankheitsbild ist deine Zeitrente mehr als überfällig und ich glaube bei dir eher an Rente für IMMER.

Alles Liebe!
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