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#1
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Hallo Barbara und @all,
hast mir schon geholfen. Danke. Ich habe jetzt den offiziellen Anhörungsbogen hier. Soll ich ja ausfüllen. Ein Frage lautet: "Beeinträchtigungen nach Angaben des Betroffenen". Sollte ich das besser vorher mit dem Arzt besprechen? Hattest du die Entbindungserklärung bereits bei der Anhörung bekommen oder erst im Widerspruchsverfahren? Und hast du alle Ärzte, Krankenkasse, Rehaklinik, Krankenhaus angegeben und von der Schweigepflicht entbunden? Bezahlen soll ich die Gutachten dann auch noch. Hätte ich bloss nie einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dann hätte ich wenigstens nur die Kündigungsklage zu bewältigen. Kann mir jemand sagen, was Integrationsfachdienste sind? Da ist angekreuzt, dass ich nicht informiert wurde. Gruß, Sunna |
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#2
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Hallo, Sunna !
Auf den Internetseiten der Integrationsämter (den Link habe ich Dir ja weiter oben schon geschrieben) findest Du auch eine sehr gute Beschreibung der Integrationsfachdienste (einfach klicken). Das gesamte Thema Schweigepflicht fällt unter Datenschutz und somit in das SGB X = Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz (einfach klicken) Wenn Du magst, lese Dich doch da einfach mal ein bißchen durch. Ich weiß, es ist viel theoretischer Kram und das kann auch sehr nerven. Nützt ja aber nichts und vielleicht hilft es Dir weiter.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
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#3
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Hallöchen...
Habe die Diskussion und dein Problem hier nur am Rande gelesen... Hast du eine Rechtschutzversicherung?? All das würde ich vorab auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt klären. Bei Behörden- und Versicherungskram kann man immer mehr falsch als richtig machen!! Drück dir die Daumen für den weiteren Weg!!!
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Drücka und Knutscha Katrin |
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