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#1
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Respekt, Uschi!!! Ich ziehe meinen Hut!
Alles Liebe, Amba |
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#2
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Barbara,
das stimmt so schon. Bei der PKW-Haftpflicht kann sich auch der Geschädigte direkt an die Versicherung wenden. Bei der PHV ist das anders. So wollte ich das auch verstanden wissen, habe mich nur "missverständlich" ausgedrückt. Uschi, auch ich arbeite bei einer Versicherung (in einer Geschäftsstelle). Bisher mußten unsere Kunden, wenn sie den Schaden verursacht haben, eine Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben. Möglicherweise gibt es Verursacher, die das nicht interessiert. Aber da muss ich gestehen, habe ich mich noch nicht mit auseinandersetzen müssen. Solche Fälle bearbeitet die Schadenabteilung. Liebe Grüße Renate |
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#3
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Hallo Uschi,
ich bin auch ganz begeistert. Du kannst wundervoll zeichnen. Da läßt du Dein Talent bei einer Versicherung verkommen? (ist nicht ernst gemeint)Ich denke mal, dass Du Recht hast. Es kommt natürlich auf die Versicherung an. Geiz ist nur solange geil, bis man was braucht. |
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#4
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Meine Güte, Uschi, das Bild ist ja der Hammer!!!!! Darf ich das abspeichern und ausdrucken???
Vielen Dank für deine PN, ich werd es mal so schreiben....
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
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#5
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So, diese Antwort habe ich heute bekommen:
Sehr geehrte Frau B., wir bestätigen den Eingang Ihrer Email. Ohne weiteres hätten wir den Fall ablehnen können, da Sie ohne Not die Perücke entsorgt haben. Nach BGB muss ein Schaden nachgewiesen werden. Auf Grundlag richterlicher Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen ist eine Schadenregulierung von Sachen zu Recht blockiert bzw. verhindert, sollten die Sachen als Beweismaterial dem Versicherungsunternehmen nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung stehen, weil sie z.B. nach dem Schadenereignis bereits entsorgt wurden. Freundlicherweise möchten wir Ihnen jedoch entgegenkommen. Um die Entsorgung zu kompensieren benötigen wir die Ersatzanschaffungsrechnung im Original. In der Email vom 09. März 2007 teilten Sie uns ja noch mit, dass Sie noch mindestens 1 Jahr die Perücke benötigen. Worin liegt hier ein Problem? Weitere Einwendungen behalten wir uns vor. Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim Was mach ich nun ? Zum Anwalt gehen?
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
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#6
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Hatte vergessen zu Erwähnen, dass ich in meiner ersten Verärgerung die Haarfetzen in den Müll geschmissen habe...bin ja nicht von ausgegangen, dass dies tatsächlich einer Versicherung gemeldet wird.....
Ach neee, was blöd....
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
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#7
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Wie heißt es noch bei Shakespeare?Viel Lärm um nichts
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#8
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Hallo Uschi,
nein bisher nicht; mir wird das jetzt zu blöd. Ich arrangiere mich grade mit meinem 2 cm Flaum auf dem Kopf und hoffe, dass das Xeloda gnädig ist und die Haare weiter wachsen lässt. Die Mannheimer soll sich ihre Erstattung sonst wo hinschieben, ich hab mich jetzt 1 Monat mit denen rumgeärgert und meine Bekannten will ich nicht damit belasten. (Die haben grad selber mit mit einer Krebsdiagnose zu kämpfen..) Aber es ist schon sehr eigenartig, komme mir vor, als wolle ich unrechtmässig etwas geltend machen...naja, wie Barbara O. mal wieder so nett sagte: Viel Lärm um nichts.... Aber vielen Dank für deine Hilfe!!!
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LG Pia *Streite nie mit einem Dummen - dazu musst du auf sein Niveau herab und dort schlägt er dich mit seiner Erfahrung* |
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