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#1
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![]() Zitat:
mein rentenantrag läuft jetzt auch seit gut 4 monaten. alg I läuft bis september und ist um ca. 60 € höher als meine zukünftige em-rente. hab schon tierisch angst, das eine dicke rückzahlung auf mich zukommt. ![]() |
#2
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Hallo Tina,
ich war auch in heller Aufregung, als mein Rentenbescheid kam. Ich hatte die vollen 18 Monate Krankengeld bezogen, danach ALG I. Die beiden Beträge lagen bei mir schon um einiges höher als meine EU-Rente. Mein ALG I lief bis Mitte März d. J. Im September 2006 hatte ich den Antrag auf EU-Rente gestellt. Die EU-Rente wurde dann ab 01.04.2005 rückwirkend bewilligt. ![]() ![]() Zwei Forum-Mitglieder (vielen Dank nochmal an dieser Stelle) haben mich dann von meinem Schock etwas runtergebracht ![]() Ca. 1 Monat nach meinem Rentenbesched kam dann die Abrechnung und ich erhielt sogar noch einen Differenzbetrag, der in etwa dem halben Monat März und April entspricht. ![]() Kannst also beruhigt sein und die 60 € weiter auf den Kopf hauen. ![]() LG Birgit |
#3
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danke für die beruhigung!
das tät nämlich wirklich weh. habe den rentenantrag nämlich auch rückwirkend gestellt für letztes jahr märz. prima, dann brauch ich ja nicht sparen ![]() |
#4
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Hallo zusammen,
mit großem Interesse verfolge ich diesen Thread und das auch aus gutem Grunde. Ich erhalte rückwirkend ab 1.2.2006 bis 31.10.2008 eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frage ist: Falls ich tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen gezwungen wäre, einen Rentenverlängerungsantrag zu stellen, wie sieht es dann während der Antragstellung mit einer evtl. weiteren Zahlung aus? Hintergrund: 78 Wochen Krankengeld sind ausgenutzt, obwohl rückwirkend die DRV für ein halbes Jahr dieses anteilig zurückerstattet hat. Nach welchen Grundlagen würde die KK ob und evtl. zahlen. Nach dem alten Arbeitseinkommen oder nach der letzten Rentenzahlung? ALG I wurde mir nur für knapp fünf Monate bewilligt und dann, weil ich angeblich arbeitsfähig wäre, eingestellt. Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus? Für zahlreiche Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar. Viele Grüße Ingrid |
#5
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Hallo Ingrid,
das war eigentlich meine ursprüngliche Frage. Daten: Krankengeld ab 29.10.04 bis 15.03.06 ALG I 16.03.06 bis 15.03.07 Antrag EU-Rente 09.06 Am 28.03.07 bekam ich den Bescheid: Rente rückwirkend bewilligt zum 01.04.05 ![]() D. h. Die DR hat die Ausgleichszahlung an Krankenkasse und Arbeitsamt ab01.04.05 durchgeführt. Somit habe ich vom 29.10.04 bis 31.03.05 Krankengeld (ca. 5 Monate) erhalten. Nun erhalte ich bis 31.03.08 EU-Rente. Falls nicht ein Wunder passiert, werde ich gezwungen sein, 4 Monate vor Ablauf (mach ich lieber 6 Monate vorher) einen Antrag auf EU-Verlängerung stellen. Da sich diese Entscheidung bekanntlich wie Kaugummi ziehen lässt, wer bezahlt ab 01.04.08, wenn bis dahin noch keine Entscheidung steht? ![]() LG Birgit |
#6
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Hallo Birgit,
upps, da habe ich mich aus Versehen wiederholt ![]() Meine Daten: Krankengeld vom 25.1. bis 6.8.2006 (Restzeit); ALG I vom 7.8. bis 31.12.2006 (da wollten die mich dann arbeiten schicken ![]() Antrag EU-Rente 24.11.2005, Rente rückwirkend bewilligt zum 1.2.2006 nach Widerspruchsverfahren. Bei mir hat die DRV die Ausgleichszahlung an Krankenkasse und Arbeitsamt ab 1.2.2006 abgeführt. Daher dürfte ich eigentlich kein ALG I und ein halbes Jahr weniger Krankengeld erhalten haben. Auch ich habe keine Ahnung, wer in der Zeit der Entscheidung über eine evtl. Rentenverlängerung nunmehr zahlen würde. Tritt dann tatsächlich Hartz IV ein ![]() Übrigens: Ich habe einen Kumpel. Rentenbewilligung 1.11.2005. Ungefähr 5 Monate Krankengeld bis dahin erhalten. Rentenverlängerung in diesem Jahr wurde abgelehnt. Widerspruch ebenfalls. Jetzt wird er klagen. Seine Aussage: Er erhält zukünftig Krankengeld nach seinem letzten Arbeitslohn (netto weitaus höher als seine Rente). Sorry, aber ich sehe bei diesem ganzen Durcheinander überhaupt nicht mehr durch ![]() Es wäre sehr schön, wenn sich mal jemand zu diesem Fragenkomplex melden könnte. Liebe Grüße Ingrid |
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