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#1
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liebe claudia
das scheint dann doch unterschiedlich zu sein. meine mutter aufgrund ihrer alzheimer ins pflegeheim für immer eimweisen, das darf ich. habe auch alle finanzielle befugnis sowie die gesundheitlichen entscheidungen. entscheidungen über leben und tod entscheidet bei uns ganz klar das vormundschaftsgericht mit absprache der zuständigen ärzte. meine mutter hat ja keinen tag nacht rythmus mehr, dadurch geisterte sie die ganze nacht herum und hielt uns alle auf trapp ![]() seit einem jahr hat sie für nachts eine bauchfixierung, die mir erst das amtsgericht erlauben mußte, wegen freiheitsberaubung, du weißt ja...... über sämtliche therapien die notwendig sind, darf ich auch entscheiden. nur wenn es darum geht das leben evtl. zu erhalten oder nicht habe ich nicht mehr die entscheidungsfreiheit. ich habe es auch eben im betreuerurteil nochmal nachgelesen. erkundige dich da lieber noch einmal, bevor es seitens des vormundschaftsgerichtes irgendwelche schwierigkeiten gibt. du weißt ja, wenn der amtsschimmel wiehert.............. ![]() liebe grüße iris ![]() |
#2
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Hallo Iris,
das mit dem Amtsgericht hat mir jetzt auch keine Ruhe gelassen und ich habe mal den Ordner rausgekramt. da steht: es wird mit der Betreuung angeordnet mit folgendem Aufgabenkreis: Aufenthaltsbestimmung mit Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Abschluß, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim,-Pflegevertrages, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Stempel, Unterschrift usw.... Wegen den finanziellen Dingen wie Kontovollmacht, das managt der Bruder von meinem Freund, wir haben uns halt die Aufgaben aufgeteilt. Ich habe noch so einen superschlecht kopierten Wisch beim Amtsgericht mitbekommen, das Merkblatt für den Betreuer. Da hätte ich so einen Absatz gefunden wo es einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf. Da heißt es.....zur Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustands, in die Heilbehandlung oder in einen ärztlichen Eingriff bei dem Betreuten, wenn die begründete Gefahr besteht, daß der Betreute aufgrund der Maßnahmen stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. ![]() Was ist hier eine begründete Gefahr? Hier widerspricht sich einiges. Das Amtsgericht hat damals aufgrund der Dringlichkeit der Amputation das ganze innerhalb 24 Stunden entschieden daß ich als Betreuerin geeignet bin und die Einwilligung zur OP dann auch unterschreiben darf. Da war vorher sogar der Richter noch selbst im Krankenhaus und hat Oma angeschaut und mir dann später am Telefon gesagt, ja, das ist ok mit mir, ich bin ab sofort Betreuerin und darf jetzt auch unterschreiben, Entscheidungen treffen, damit Oma operiert werden kann. Mir kommt das so vor, als ob die vom Amtsgericht die Entscheidung garnicht selbst treffen wollten, das verursacht ja bei denen nur mehr Papierkrieg, deswegen war dann wohl dieses Eilverfahren. Genauso komisch ist auch, daß die Betreuung bis zum 06.02.2014 gilt, erst dann wird wieder geprüft und auch Oma wieder vom Amtsgericht angehört, sprich wieder persönlich begutachtet (Oma wäre zu diesem Zeitpunkt dann 106 Jahre alt ) ![]() Nee, also ich mach mir da jetzt nicht den Kopf, daß hier das Gericht Einwendungen hätte, welche Entscheidung wir jetzt im weiteren Behandlungsfortgang von Oma treffen. Aber trotzdem lieb von dir, daß du mich auf diesen Punkt aufmerksam gemacht hast. LG Claudia |
#3
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liebe claudia
die haben so viele undurchschaubare klauseln. hier wäre z.b. ist die bestrahlung lebenserhaltend? stirbt der patient, wenn nicht behandelt wird und und und.................. es ist alles eine bürokratie und lauferei ![]() kopfzerbrechen würde ich mir jetzt auch erstmal nicht groß machen, denn oma ist ja immerhin fast 100. (johannes heesters 104 ![]() ich wollte dich wie gesagt darauf aufmerksam machen, das seitens der behörden manches nicht nachvollziebar ist. genießt mit eurer oma noch den lebensabend ohne große strapazen für die frau, es reicht ja schon der amputierte fuß und die demenz. vielleicht wird ja oma doch 106 ![]() ich wünsche dir jedenfalls alles gute liebe grüße iris ![]() |
#4
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Hallo,
heute schreibe ich aus einem weniger schönen Anlass. Wir kommen gerade aus dem Pflegeheim von unserer Oma. Oma ist heute ganz friedlich um 19.35 Uhr eingeschlafen. Ihr ging es seit Samstag nicht mehr so gut, war nur noch im Bett gelegen und hat auch nichts mehr gegessen und getrunken. So blöd wie sich daß jetzt anhört, aber wir sind froh, daß sie so schön gehen durfte, ohne sich jetzt irgendwie lange zu quälen. Schade ist nur, daß sie ihren 100.Geburtstag heute in drei Wochen nicht mehr erleben darf, darauf hatte sie sich gefreut. LG Claudia |
#5
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Hallo Mahuna,
mein herzliches Beileid. ![]() Das einzige, was euch vielleicht ein wenig trösten kann ist doch bestimmt die Tatsache das Oma einfach eingeschlafen ist und nicht leiden musste, wer wünscht sich das nicht so zu sterben wenn man schon gehen muß.....einfach einschlafen und nicht wieder aufwachen...... Ich finde, wenn der Tod auch immer für die Hinterbliebenen schwer zu ertragen ist, aber eigentlich sollte man sich doch wünschen so zu gehen..... Alles Gute für dich und deine Angehörigen....ich denke eure Oma hat mit ihren immerhin fast 100 Jahren ein erfülltes und sehr langes Leben gehabt.......und letztendlich denke ich hat eben diesesmal nicht der scheiß Krebs gesiegt....sie hat ihn ausgetrickst und ihn mit sterben lassen....... |
#6
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Liebe Mahuna,
auch von mir mein Beileid. Ich finde die Aussage von Angst und Bange ganz gut. Sie hat den Krebs ausgetrickst. Das wünscht sich jeder friedlich nach einem langen erfüllten Leben einschlafen. Viele Grüße Tini |
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