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#11
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Hallo Forum,
stimme Atlan wie immer zu. In unserem Land gibt es nur eine Ausnahme: inhaftierte Straftäter haben nicht die Möglichkeit, einen Arzt ihrer Wahl zu be- nennen. Das wird über die Justiz festgelegt. Natürlich können sie die ärztliche Behandlung ablehnen und auf den Zeitpunkt der Entlassung warten.Sofern Ge- fangene nicht mehr selbstbestimmen können, muss dann die Justiz eingreifen. Alle anderen , Privatversicherung brauch ich nicht anzusprechen, also gesetzl. Versicherte können nach Rücksprache mit der Krankenkasse ihren Arzt wechseln. Freie Krankenhauswahl in einem bestimmtem Umkreis ist o.k. , aber irgendwo sollte auch eine bestimmte Grenze gezogen werden. Dann kannste ja gleich ei- nem Todkranken die Pilgerfahrt nach Lourdes bezahlen. Da braucht eben auch ein Sozialstaat Unterstützung, damit das System nicht einbricht. @ Viel Kraft Sandy3- melde dich irgendwann, wenn du kannst............... lg Mmute |
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