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Alt 27.02.2008, 09:54
Ute30 Ute30 ist offline
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Registriert seit: 17.01.2008
Beiträge: 237
Standard AW: Mistel nur palliativ von Krankenkasse uebernommen

Hallo Jewles,

gestern abend im Bett, (hab also nicht nur auf der Toilette gute Ideen) fiel mir der genaue Wortlaut meines Arztes zur Verordnenbarkeit von Mistel ein.

Für mich gilt, ich wohne in NRW, (vielleicht macht das, bzw. die KK was aus), dass meine KK die ersten 5 Jahre, solange man als chronisch krank gilt, BK hat, die Misteltherapie zahlt - unabhängig von Belastungen welcher Therapien auch immer.
Hatte ja "erst", "nur" 3 operative Eingriffe.
Weitere Therapie, da alles weg links: AHT.

Nach den 5 Jahren, wenn diese "mistelgenehmigte Zeit" ausläuft und ich will das Zeug weiternehmen, muss ich es wohl selber zahlen.

So, und jetzt das, was mir einfiel:

Einzige Ausnahme für eine Verordnungsfähigkeit, dann aber auf Dauer, ist der Aspekt der palliativen Anwendung bei BK.
Hier ist die Unheilbarkeit bestätigt und die Lebensqualität soll solange wie möglich verbessert werden können.

Da bei deiner Mama, ja BK 2007 liegt sie doch innerhalb dieser 5 Jahre.

Diese Ärzte aber auch! Keiner kann alles wissen. Leider.

Ich hoffe, das brauchst du jetzt gar nicht mehr und warst beim Arzt, mit Erfolg.
Außer, die Mühe lohnt sich nicht, weil deine Mama nicht will.

Sag ihr bitte einen ganz lieben Gruß von mir.
Ich nehme die Mistel und mir geht es gut. Ich glaube fest daran. Die Wundheilung meiner Nähte schreitet gut voran und die behandelnde Ärztin glaubt, dass ich schon vor Ablauf der "normalen" Rekonvaleszenszeit wieder aktiv werden kann.

Also....
In diesem Sinne ............

LG
Ute
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