AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Ihr Lieben,
ich lese hier immer wieder, das man (frau) mit Schwerbehindertenausweis Kündigungsschutz hat. Dies ist so nicht richtig. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung einer/s Schwerbehinderten lediglich die Genehmigung der Hauptfürsorgestelle (die heisst jetzt aber anders) einholen. Wenn die Kündigung gut begründet ist wird in der Regel diese Genehmigung erteilt!!! Es ist für den Arbeitgeber nur umständlicher und er muss sich wegen der Einhaltung der Fristen auch sputen bezüglich der Kündigung.
Haltet weiter die Ohren steif und ich wünsche Euch keine Kündigung egal ob mit oder ohne Ausweis.
Liebe Grüße
Renate
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