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#11
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Zitat:
wir hatten für meine Mutter auch nur eine Hospiznotwendigkeitsbescheinigung vom KH bekommen und damit sind wir vom KH ins Hospiz umgezogen. Da mußte von unserer Seite aus gar nichts bei der Krankenkasse beantragt werden. Die ersten 28 Tage zahlt die Krankenkasse erstmal automatisch das Hospiz weiter. Ich weiß nicht mehr, ob damals der Sozialmedizinische Dienst des KH oder das Hospiz die Krankenkasse informiert hatte (ich glaube, es war das Hospiz nach der Aufnahme) - jedenfalls wir haben definitiv nichts beantragt. Wir bekamen ein Bestätigungsschreiben der Krankenkasse für die volle Kostenübernahme für die ersten 28 Tage. Die Zuzahlungen richten sich nach den 28 Tagen nach den Pflegestufen - ja, so wird es von den Hospizen angegeben, wobei ich mich immer gefragt habe, wer in einem Hospiz noch die Pfegestufe I bekommen soll....) Allerdings, die Verweildauer in einem Hospiz ist auch selten (viel) länger als ein Monat, so habe ich das im Hospiz auch miterlebt und auch von der Schwester des Hospizes gehört, zu der ich noch Kontakt habe. Wir waren 3 Wochen im Hospiz und in diesem Zeitraum erschien niemand vom Medizinschen Dienst für ein Pflegestufengutachten. Liebe Grüße, Anne
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Mami *12. Juni 1938 †3. August 2007 Danke. Hab Dich so lieb. Für immer. "Weißt Du, ich glaube nicht, daß man völlig tot sein kann. Wir haben doch auch nicht völlig gelebt". aus: Thomas Lehr "Die Erhörung" |
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