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#6
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Hallo DeeDee,
das ist so nicht richtig. Auch auf konkrete Nachfrage hat man das "Recht auf Lüge" (immer vorausgesetzt, die Behinderung beeinträchtigt nicht die Arbeit - z.B. ich kann durch ständig starke Schmerzen im Arm nichts tragen und bewerbe mich als Lagerarbeiter). Und Hobbit, längere Nicht-Beschäftigungszeiten lassen sich bei uns Frauen immer noch mit "Hausfrau" vertuschen. Liebe Grüße Iris |
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