Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Behandlung von Krebs > andere Therapien

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 14.11.2003, 20:52
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Götter in Grau?

Zum Abschluß:
Der nachfolgende Text ist ein aushängepflichtiges Schreiben für Plätze wo Chemotherapie verabreicht wird.
Jeder der des Denkens und Lesens fähig ist, wird die für ihn richtige Therapie finden.

Und das soll Heilung bringen??? (lt. Gesetz ist die Chemo Sondermüll!!!)

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Zytostatika
(Erlaß des Bundeskanzleramtes, Sektion Volksgesundheit, vom 13. Februar 1990)

Zytostatika besitzen neben ihren akuten und chronischen toxischen Effekten noch mutagene und karzinogene Eigenschaften. Bei der therapeutisch indizierten Anwendung am Patienten wurden Fertilitätsstörungen und Chromosomenaberrationen beschrieben.

Ebenso können sie zur Entwicklung eines Zweitkarzinoms führen. Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, daß Zytostatika auch für die mit ihrer Anwendung betrauten Personen, also Ärzte und Pflegepersonen, ein gewisses Gesundheitsrisiko bedeuten können.

Auch zytogenetische Untersuchungen beim Pflegepersonal weisen in diese Richtung. Bisher liegen nur wenige epidemiologische Untersuchungen vor, die in erster Linie eine erhöhte Fehlgeburtenrate bei Krankenschwestern zeigen konnten.

1.1 Am Zubereitungsort sollen während des Arbeitsvorganges nur die mit dieser Arbeit betrauten Personen anwesend sein. Der Raum soll eine Waschgelegenheit und eine Umkleidemöglichkeit besitzen. Essen, Trinken und Rauchen sind in diesem Raum striktest untersagt.

1.3 Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören vorne geschlossene Einmal-Mäntel und Latex-Einmal-Handschuhe mit einer Mindestschichtdicke von 0,17 mm. Bei Fehlen einer zentralen Werkbank müssen zusätzlich eine Schutzbrille und eine Atemschutzmaske P2 (= partikelfiltrierende Halbmaske entsprechend ÖNORM Z 1141) getragen werden.

... die Bestimmungen des Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 256/1989, zu beachten sind. Der Arbeitsplatz ist nach Abschluß der Tätigkeit gründlich zu reinigen. Nach Ablegen der Arbeitskleidung und Entfernung der Einmal-Handschuhe sind die Hände mit Seife und Seifenlösung gründlich zu reinigen.

2.1 Bei Vornahme von Zytostatikatherapien sind Einmal-Handschuhe zu tragen. Um den Patienten nicht unnötig zu verunsichern, kann auf das Tragen einer Atemschutzmaske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, daß es dabei zu keiner Aerosolbildung kommt.

4.2 Schwanger und stillende Frauen sowie Jugendliche müssen vom Umgang mit Zytostatika ausgeschlossen werden.

4.3 Kontinuierliches, vorwiegendes Arbeiten mit Zytostatika soll auf maximal 5 Jahre begrenzt werden.

... blutchemisch sollen die sogenannten Leberparameter und Kreatinin bestimmt werden. Ein individuelles Harnscreening auf mutagene Substanzen wird nach Kontamination bzw. bei Verdacht auf Inkorporation empfohlen.

5.3 Eine individuelle Aufzeichnung über den Umgang mit Zytostatika (Art des Umgangs, Präparate und Dosis) in Form eines Risikopasses wäre zu empfehlen.


Anmerkung:

Das ist ein aushängepflichtiges Schreiben, ähnlich den Unfallverhütungsvorschriften, und muß sowohl in pharmazeutischen Betrieben als auch in Spitälern einsehbar sein (meist hinter einer Tür!).
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ärzte auch keine Götter maronse Forum für Angehörige 8 25.10.2005 09:19
Wachsen Haare grau nach? Brustkrebs 20 06.07.2004 16:34


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:40 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2025 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55