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Alt 20.02.2009, 14:53
Edi64 Edi64 ist offline
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Registriert seit: 17.04.2007
Beiträge: 48
Standard AW: Krankengeld und Auslandsurlaub

Hallo Heinrich,

sorry, aber ich war einige Zeit nicht online. Auch ich kenne mich mit dem Internet nicht perfekt aus, dann sind wir schon zwei.

Also, aus meiner Erfahrung heraus,stimme ich dem Sachbearbeiter voll zu. EIn Auslandsaufenthalt während Bezug des KG´s ist sehr schwierig, eigentlich ja auch logisch.Ein Arztbesuch/ Krankenhausaufenthalt im Ausland ist nur in einem medizinisch akutem Leistungsfall erstattungsfähig. DAzu musst du ja auch den Auslandsreisekrankenschein (E-111) vorlegen. Es werden im Ausland keine Leistungen erstattet, die auf eine chronische Erkrankung zurück zu führen sind.
Ber BSV besteht ja bei dir nun länger, ich kann mir daher vorstellen, falls du ärztliche Hilfe im Ausland brauchst, diese wohl bekommst, aber eventuell zuHAuse auf den Kosten sitzen bleibst. Das ist sehr schwierige Kost. Ich bin auch ein chron. Schmerzpatient (seit 14 JAhren) und ein Aufenthalt in der Wärme/Sonne tun mir auch gut. Nun bin ich z.Zt. Zeitberentet, da sieht die Sache anders aus.
Es könnten dir event. auch die Leistungen im Krankengeld gekürzt werden. ich weiß von patienten, die eine ärztlicher Bescheinigung hatten vorlegen können, das war allerdings wegen psychischer Aspekte.
Selbst eine private abgeschlossen Auslanddsreisekrankenversicherung kann dir im Ernstfall Schwierigkeiten machen.
Also es sind 2 DInge zu beachten:
1. Der Bezug von Krankengeld ist in Gefahr (denn wenn du reisen kannst, kannst du auch arbeiten. die Meinung der KK)
2. Im Ernstfall (chron. Krankheiten, BSV) könntest du auf den Kosten sitzen bleiben. Ein Rat- ohne die Zustimmung der GKV oder PKV in deinem Fall nicht ins Ausland reisen.
TROST: Solltest du die Altersrente beziehen, steht deiner Reise nichts mehr im Wege!

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Ich wünsche dir viel Erfolg!
TIPP:Verschiedene Krankenkassen bieten auch einen sog. Kururlaub in Italien /Ungarn an. Da bekommst du einen Zuschuß zur Unterkunft, Anwendungen sind wie hier bei uns Zuzahlungspflichtig.

Liebe Grüße

Edi
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