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#1
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Hallo Patzi,
Heike kämpft um ihre Prozente und nicht ich - hast Du wohl verwechselt!Aber ich würde selbstverständlich auch Widerspruch einlegen an Heikes Stelle. Liebe Grüße Iris
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#2
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Hallo zusammen,
da bin ich mal wieder. Meine Sache mit dem Schwerbehindertenausweis läuft immer noch. Ich hatte vor ein paar Monaten fristgerecht meinen Widerspruch geschrieben und bin vor ca. 3 Wochen bei einem Gutachter gewesen. Der hat dann meine weiteren Beschwerden soweit aufgenommen. Nun kam gestern der neue Bescheid. Ich habe 5 "Beeinträchtigungen" und alle zusammen ergeben eine Summe von GdB 80. Aber, der Sachbearbeiter schreibt, weiterhin hält er die GdB 30 für angemessen. ![]() 3 Punkte, die ich im Wiederspruch erwähnt habe, haben die nicht mit aufgeführt. ??? Sind aber lt. meinen Ärzten sog. Dauerdiagnosen. Also Fakt: vor dem Widersruch mit 3 Beeinträchtigungen gab es GdB 30 nach dem Widerspruch mit 5 Beeinträchtigungen (3 Fehlen) gibt es auch GdB 30. Muss ich das verstehen??? Also habe ich mich so gesehen verschlechtert, obwohl ich mehr Beeinträchtigungen habe? Ich kann das alles nicht nachvollziehen. Natürlich habe ich Montag einen Termin beim VdK. Könnt ihr mir eventuell mal schreiben, ob ihr so etwas schon mal gehört habt. Vielen lieben Dank für brauchbare Infos. Heike
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