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#1
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Hallo!!!
![]() Danke für die vielen und schnellen Antworten!!!! ![]() Die Kassen scheinen das wirklich sehr individuell zu entscheiden. Ab Oktober habe ich das Jahr für die 1% Hürde hinter mir und werde dann sofort die Befreiung beantragen und nicht bis Ende des Jahres warten. Sollte sich nichts an der Entscheidung der Kasse ändern, habe ja erst nur eine Vorabanfrage gestellt, werde ich wohl oder übel in Vorkasse treten und dann meine "positive" Ader anschwellen lassen und es als kurzzeitig Erspartes ansehen. Obwohl ich es auch nicht so aus der Portokasse zaubere. Aber selber fahren möchte ich nicht und für öffentliche Verkehrsmittel ist leider die Anbindung für mich sehr ungünstig. Müsste eine halbe Stadtrundfahrt machen und noch umsteigen, da wäre ich mit dem Fahrrad schneller. Wäre auch nicht schlecht wenn man fit genug dafür wäre. Nochmal ein Gedanke zur TK, ich wollte ich hätte vorher gewechselt, denn ich habe auch schon von anderen gehört das die kulanter sind als eine BKK. Obwohl ich mit meiner eigentlich bisher zufrieden bin. Überrascht bin ich zu dem Punkt, bekommt man auch einen Taxischein zur Herceptintherapie? Hatte schon mal gelesen, dass ein KK dafür nicht leistet. Diese Therapie steht ab Ende diesen Monats bei mir auch noch an. Werde mal die Onkologin fragen bei der ich die Herceptintherapie machen werde. Hallo Gina, du hast schon deine erste Herceptintherapie hinter dir? Wie ist es dir so ergangen? Bin mal gespannt was mich da erwartet. ![]() Viele liebe Grüße Tina |
#2
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Hallo Didla,
![]() warum soll die Kasse bei Herceptin das Taxi nicht bezahlen? Das ist doch genauso eine Infusion wie die Chemo und man kann und darf danach nicht selbst Auto fahren. Als bei mir ist das kein Problem, ich bekomme den Transportschein von der Onkoambulanz und die Kasse zahlt. Meine erste Herceptindosis bekomme ich am Dienstag. Ich werde dann berichten wie es mir damit ergangen ist. Liebe Grüße Gina |
#3
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Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach § 60 SGB V nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Dann müssen aber zehn Prozent der Kosten zugezahlt werden - mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt, § 61 SGB V. Die Kosten für eine aus zwingenden medizinischen Gründen notwendige Rettungsfahrt zum Krankenhaus übernehmen die Krankenkassen – nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung - für alle Versicherten.
So steht es im Sozialgesetzbuch. Es gibt aber immer noch Krankenkassen die nur die erste und letzte Fahrt bezahlt bekommen wollen. Ich mußte allerdings auch 330 Euro berappen. Gruß Monika |
#4
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Hallo Ihr Alle,
ich kann Euch nur ein Tipp geben, lasst Euch vom Bundesverband e. V. Frauenselbsthilfe nach Krebs mal die Neuesten Informationen schicken. Hier die Adresse und Tel. Nr. Frauenselbsthilfe nach Krebs Bundesverband e. V. Bundesgeschäftsstelle Haus der Krebs-Selbsthilfe, Thomas-Mann-Str. 40, 5311 Bonn Tel. 0228-33 88 9 - 400oder E-Mail kontakt@frauenselbsthilfe.de und im Internet www.frauenselbsthilfe.de. In diesem Heft stehen außerdem noch einige hilfreiche Tipps, wie man Anträge stellt und auch Rehamaßnahmen nach Abschluss der Behandlung sprich Chemo, Bestrahlung, AHB`s und was es sonst noch für Behandlungen gibt erhält, außerdem nützliche Adressen. ![]() Ich hoffe das ich Euch damit geholfen habe, fordert das Heft einfach an. Liebe Grüße an Alle Heidelore |
#5
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Hallo,
sollte sich in 2 Jahren so viel geändert haben ? Ich habe ohne Probleme einen Taxischein für die Chemozeit und die folgende Strahlentherpie bekommen. Wichtig war allerdings das die Ärzte mir attesttierten, das ich in dieser Therapie war und sie es für nötig hielten, daß ich mit Taxi gefahren wurde.Meine KK hat mir das alles genehmigt, das weitere hat dann alles der Taxiunternbehmer geregelt. So habe ich nur 10 Euro bezahlt, einmal für die erste wie für die letzte Fahrt 5 euro. Also bei der KK nachfragen, nicht locker lassen, es auch beim Arzt ansprechen. Viel Erfolg Lisa |
#6
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Hallo,
Habe diese Woche auch erst mit der Bestrahlung angefangen.Muss pro Fahrt jedesmal 10 Zahlen.Hin 5 und zurück 5 Euro.Aber die Krankenkasse hat es jetzt so geregelt,dass in Zukunft noch ein Patient zur Behandlung fährt. Wohnt angeblich in meiner Nähe und muss in die selbe Praxis zur Bestrahlung.Und die Sprechstundenhilfen legen dann unsere Termine zusammen.So muss ich dann pro Fahrt nur noch 5 Euro zahlen.Finde ich von meiner Krankenkasse toll,dass Sie mich darauf hinweisen.Und das Taxi-Unternehmen muss auch nur 1 mal Fahren. Schönes Wochenende Grüssle ![]() |
#7
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![]() Zitat:
obiges hat seine Richtigkeit, es hat sich eigentlich dahin gehend nichts geändert. Zitat:
Ich würde es auch nicht unbedingt "toll" von der KK finden, als Kranker ist es oftmals problematisch diverse Termine anzupassen, einzuhalten etc. Auf das Taxiunternehmen braucht man schon gar nicht achten, immerhin verdienen die Taxifahrer ihr "täglich Brot" mit den Fahrten, denen ist es ziemlich egal wie oft sie fahren müssen (dürfen). Ich bin schon der Ansicht dass man Geld (auch das der Kassen) sparen sollte, aber in diesem Fall immer darauf zu achten wie und wann ein anderer kann ist nicht immer möglich. Wäre ich an Deiner Stelle würde ich schon dieses Attest vom Arzt holen und es der KK vorlegen und damit die Fahrten beantragen. Frage zusätzlich: hast Du bereits einen Behindertenausweis beantragt? Da die Krebserkrankung zu den chronischen Erkrankungen zählt, spielt dies sicherlich auch bei den Fahrten und der Berechnung eine Rolle. Bin mir allerdings nicht sicher, ab wann (welchen Zeitraum) man in diesem Fall als chronisch krank "gezählt" wird. Es wäre sicherlich gut, sich entsprechende Informationen dazu einzuholen! Schönes Wochenende weiterhin LG Ina Geändert von struwwelpeter (16.05.2009 um 15:07 Uhr) Grund: Ergänzung |
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