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  #1  
Alt 23.10.2009, 02:23
Pfalzadler Pfalzadler ist offline
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Beiträge: 26
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hier die GdB/MdE-Tabelle (Einstufung)

Anhaltspunkte 2008 Stand: Dezember 2008
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html
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  #2  
Alt 07.11.2009, 17:01
Benutzerbild von lucylou
lucylou lucylou ist offline
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Beiträge: 17
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo zusammen,

hab gestern meinen Bescheid mit 80% bekommen
Das ging ja richtig schnell, hab mich schon auf Monate eingestellt. Tja entweder war`s der Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht oder die TNM Klassifikation oder Beides. Oder die Bearbeiter sind bei uns besonders schnell.

Viele liebe Grüße
Lucylou


P.S. läuft das Forum noch auf Sommerzeit?
__________________
...there's a monster living under my bed
whispering in my ear
There's an angel, with a hand on my head
She say's I got nothing to fear .
(Carlos Santana)

Geändert von lucylou (07.11.2009 um 17:28 Uhr)
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  #3  
Alt 22.01.2010, 20:25
Benutzerbild von AnnieLair
AnnieLair AnnieLair ist offline
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Beiträge: 150
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Habe ja einen Schwerbehindertenausweis mit 80 %. Ich kann in der Steuererklärung ja den normalen Freibetrag dafür ansetzen. Aber kann ich seperat noch einmal für die Fahrtkosten auch die Pauschale von 900 Euro ansetzen ?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Viele Grü
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  #4  
Alt 22.01.2010, 21:34
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Annie,

hast Du ein "G" oder was ähnliches im Ausweis ? Bzw. braucht man so ein Kennzeichen für die 900€ ? Jedenfalls, wenn Du den Anspruch hast kannst Du wohl beides absetzen.

Ich werde wohl auch bald meine Steuer machen, da sollte ich das dann wissen

Halt uns mal auf dem laufenden, obs bei Dir geht.

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
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  #5  
Alt 23.01.2010, 10:55
malaba malaba ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Annie,

ab GdB 80 gibt es Sonderregelungen. Es werden nicht alle Privatfahrten anerkannt. Die Bahncard 50(25?) gibt es dann auch um die Hälfte.

Hier ist eine gute Übersicht:

http://www.steuer.niedersachsen.de/S....html#anchor10

Liebe Grüße
malaba
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  #6  
Alt 23.01.2010, 16:59
Benutzerbild von micha54
micha54 micha54 ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 526
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo malaba,

danke für den Link, das sieht ja recht übersichtlich aus.
Also ab 80% gibt es die 900€ auch ohne "G".

Gruß,
Michael
__________________
Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt
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  #7  
Alt 25.01.2010, 09:17
Jürgen1969 Jürgen1969 ist offline
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Registriert seit: 25.09.2008
Ort: Ulm
Beiträge: 603
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Miteinander,

auch ich habe mich mit dem Thema beschäftigt.
Ab 80% oder 70% mit G kann man noch die 900.- EUR für Privatfahrten geltend machen. Weiterhin sammle ich alle Belege von Rezepten, die NICHT mit der eigentlichen Krankkeit zu tun haben. All dies versuche ich dann abzusetzen. Aber Ihr müsst alle bedenken, dass ein Eigenanteil hier angesetzt wird, je nach Lebenssituationzw. 1-5%. Bei mir sind es 3 Prozent, weil ich 2 Kinder habe. 3 % vom zu versteuernden Bruttojahresgehalt.Wenn überhaupt, wird hier nicht viel bleiben, leider. Aber ich versuche es.
Der Freibetrag, der jedem von uns zusteht( bei 80 % sind das 1260.-) wird ohne Eigenanteil angerechnet.
Sobald ich dann den Steuerausgleich gemacht habe, melde ich mich dazu.
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