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#1
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Hallo Karin!
Hoffentlich kennste mich noch.. Ich weiß leider auch nicht, wie ich Dir konkret weiterhelfen kann. Im Jahre 2006 hatte ich meine beidseitige subk. Mastektomie und mir wurde sofort erklärt, dass es "gut" war die Bestrahlung vorher zum Abschluß zu bringen. Eben wegen dieser "Kapselfibrose" während der Bestrahlungszeit. Leider weiß ich vom Jahr 2003 nichts - würde Dir so gerne etwas berichten um Dich zu unterstützen. Ich drücke Dir gaaanzzz feste die Daumen, dass sich noch jemand meldet, der Dir wirklich weiterhelfen kann. Ich drück Dich Süße! Liebe Grüße Christine
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#2
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Hallo,
schau mal unter folgendem Link S.A478 Tabelle 1. Ist ein Bericht von Februar 03. Steht, dass bei Prothesen ein Nachteil ist, die evtl Kapselfibrose bei Bestrahlung http://www.kliniksued-rostock.de/kli...f_ufk/a474.pdf Hoffe ich konnt dir helfen!!! Alles Liebe Melanie |
#3
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Hallöle Karin B.,
muß mich kurz mal in das Gespräch einschalten. Selbst wenn Du ARtikel im Netz finden solltest, aus denen das, was Du "brauchst" hervorgeht, wirst Du damit nichts anfangen können. Im Rahmen eines Prozesses wird kein Gericht solche Artikel als "Beweis" anerkennen. Ich würde Dir daher dringend raten, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Medizinrecht) aufzusuchen. Der soll einen Klageentwurf fertigmachen, einreichen und gleichzeitig (!!) Prozeßkostenhilfe beantragen. Wenn ich recht gesehen habe, bis Du ja zwischenzeitlich EU-berentet, so dass die Bewilligung von PKH kein Problem sein dürfte. Schon bei Beantragung der Prozeßkostenhilfe sollte Dein RA dann ein Beweissicherungsverfahren (auch hier gibt's PKH) einleiten. Da hierfür ein medizinischer (unabhängiger) Gutachter gebraucht wird, hast Du anschließend ein fundiertes Gutachten in Händen. Und das Beste: Der Gutachter wird von Amts wegen, also durch das Gericht, bestellt, so dass hinterher keiner sagen kann, es handele sich um ein "Gefälligkeitsgutachten". Und was am wichtigsten ist: Ein solches Gutachten kannst Du sowohl gegenüber der RV oder anderen Ämtern verwenden. LG Chris ![]() PS: PKH bedeutet, dass Dich Dein Anwalt nix kostet ! Geändert von mascha2600 (21.12.2009 um 12:10 Uhr) |
#4
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hallo ihr Lieben,
habt vielen lieben Dank für die Beiträge hier und die PN`s Um die Sache mal noch genauer zu erläutern. Diesen Rechtsstreit hat zuerst die Krankenkasse verfolgt, da ich ja einen Silikonaufbau hatte und danach den Diep wollten die wissen, warum 2x ein Aufbau. Als es dann an die 3 Jahres Frist näherte, musste ich aktiv werden, sprich, ich hab mir einen Anwalt genommen, leider hatte ich da schon keine Rechtsschutzversicherung. Der Gute hat mich viel Geld gekostet, mit dem Ergebnis, dass er es "versemmelt" hat. (Schlichtungsverfahren) Nachdem ich ihm nun mitteilte, dass ich Rentnerin bin und auf Prozesskostenhilfe diesen Prozess führen müsse, hat er mir dankend abgelehnt, mit den Worten "er verdiene nun zu wenig an mir" und hat mir abgesagt! Der neue Anwalt den ich empfohlen bekam, meinte nur, ich müsse beweisen dass es 2003 schon bekannt war, dass Bestrahlung mit Silikon zu einem erhöhten Risiko einer Kapselfibrose führt. Es kann aber nicht sein, dass mir der Arzt es schriftlich gibt, auf meine Frage der Kapselfibrose, dass da überhaupt nichts zu befürchten sei. Ich werde eure Links sehr gewissenhaft lesen und dann weitere Schritte gehen und mir Hilfe hole. Es ist in meiner ganzen Krebsgeschichte so viel "verbockt" worden, ich kann und will das einfach nicht so stehen lassen, ich hoffe, ihr könnt mich da verstehen? alles alles Lieeb udn nochmals vielen Dank für eure Hilfe und Unterstützung Karin |
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