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  #1  
Alt 22.02.2010, 08:54
netteluna netteluna ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Au man Sunny, das tut mir ja leid, das du auch so um dein Recht kämpfen musst , ist echt ne Schande, da hat es uns schon so blöd erwischt und dann muss man sich auch noch solchem Nervenkrieg antun. Ich drück dir ebenfalls ganz doll die Daumen , das es für dich zum positiven endet und du in die AHB / oder Reha fahren kannst..und alles gute für den Rest deiner Bestrahlung.

LG Biggi
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  #2  
Alt 22.02.2010, 09:50
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Biggi,

ich drücke Dir auch ganz doll die Daumen, dass das klappt. Im Grunde können wir aber zuversichtlich sein, glaube ich. Ich habe noch nie gehört, dass jemand nach dieser BK-Therapiearie keine AHB machen konnte. Insofern habe ich da noch Hoffnung.

Wenn Du am 29.1. die letzte Bestrahlung hattest, hast Du ja noch schätzungsweise zwei Wochen Zeit, die AHB anzutreten, denke ich mal. Hast Du denn schon in einer Klinik einen Termin ? Das könnte sonst knapp werden, einen Platz zu bekommen.

Wir kriegen das hin *durchhalteparoleaufsag* !
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Liebe Grüße, sunny

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  #3  
Alt 22.02.2010, 10:36
hallo.susi hallo.susi ist offline
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Standard AW: AHB Absage

bei krebs hat sie sogar 4 wochen zeit die ahb anzutreten.... habe auch noch keinen fall erlebt, wo abgelenht wurde.... selbst bei meiner kasse - PRIVAT - wo es keine kuren gibt wurde genehmigt.... ist schließlich ein krankenhausaufenthalt, der arzt weist dich ja sozusagen ein.

mach einspruch.

lg susi
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  #4  
Alt 22.02.2010, 12:43
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Standard AW: AHB Absage

Zitat:
Zitat von hallo.susi Beitrag anzeigen
bei krebs hat sie sogar 4 wochen zeit die ahb anzutreten....
5 nach der letzten Behandlung soweit ich weiss. Wenn die jetzt schon drei Wochen her ist bleiben noch zwei - so hatte ich gerechnet. Leider erwähnen ja verschiedene Quellen unterschiedliche Zeiträume, aber 5 Wochen nach Abschluss der Akuttherapie (hier Bestrahlung) ist das häufigste, was mir bei meiner Suche begegnet ist.
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Liebe Grüße, sunny

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  #5  
Alt 22.02.2010, 12:54
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: AHB Absage

ich hatte auch mächtige Probleme mit der AHB, weil mein Antrag nie beim RV ankam . Musste da ziemlich hinterherfragen und drängen, nun fahre ich morgen endlich, es ist die 6. Woche nach Bestrahlungsende.
Liebe Biggy, wünsche dir alles Gute, leg auf jeden Fall Widerspruch ein

lg sonnenstrahl
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  #6  
Alt 26.02.2010, 14:56
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Standard AW: AHB Absage

Hallo, ich nochmal !

Meine Krankenversicherung stellt sich gerade stur bzw. unwissend, das ist wirklich unglaublich. Sie behaupten weiterhin, ich könne keine AHB machen, weil meine OP schon zu lange her sei und kein Mitarbeiter dieser Versicherung hat jemals etwas davon gehört, dass es für Krebspatienten diese Ausnahmeregelungen gibt.

Mein Problem ist jetzt, dass ich zwar viele Forenbeiträge und Internetseiten finde, in denen das mit den 5 Wochen nach Strahlentherapie steht, nicht aber die gesetzlichen Grundlagen dazu, und ich habe wirklich schon google durchforstet bis in letzte Eckchen.

Weiss jemand von Euch, wo genau das gesetzlich verankert ist ? Ich möchte das meiner KV gerne schicken.
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Liebe Grüße, sunny

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  #7  
Alt 26.02.2010, 16:30
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Sunny,

ich weiß ja nicht, ob und was du beruflich machst, aber bei allen, die ich kenne, läuft die AHB nicht über die Krankenkasse, sondern über die Rentenversicherung......

Liebe Grüße

Petra
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  #8  
Alt 26.02.2010, 18:47
Bücherlilli Bücherlilli ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Sunny,

du findest in § 40 SGB V die Regelung, dass die AHB innerhalb von 14 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt begonnen werden muss. Darin steht auch, dass es in begründeten Ausnahmefällen auch später sein kann. In §§ 13 und 15 SGB 6 findest du weitere Regelungen zur Rehabilitation. Allerdings gelten diese nur, soweit du in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung drin bis (i.d.R. Arbeitnehmer, Pflicht- oder freiwillig versichert). Du hast was von einem Tierärzteversorgungswerk geschrieben. Möglicherweise haben die tatsächlich, so nicht dem Sozialgesetzbüchern unterliegend, abweichende Regeln.

Ich drück dir die Daumen, dass es doch noch schnell klappt.

Elisabeth
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  #9  
Alt 26.02.2010, 19:00
hallo.susi hallo.susi ist offline
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Standard AW: AHB Absage

schau auch mal hier Punkt 10 Seite 14... da steht genau, dass erst die bestrahlung abgeschlossen sein MUSS.... http://www.lva-hannover.de/internet/lva-hannover/resource.nsf/Files/AHB-Brosch%C3%BCre/$FILE/AHB-Brosch%C3%BCre.pdf

lg sanne
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  #10  
Alt 27.02.2010, 15:16
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Renate2 Renate2 ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Hallo,
letztes Jahr habe ich anläßlich eines Krebsinformationstages an einem Workshop teilgenommen. Da wurde auch ausdrücklich gesagt, daß uns AHB vom Gesetz her zusteht. Lediglich die 2. oder sogar 3. Reha ist ein sog. "goodwill", steht uns vom Gesetz her nicht zu sondern wird vom Zustand des Patienten abhängig gemacht.

Liebe Grüße
Renate
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  #11  
Alt 27.02.2010, 15:54
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Standard AW: AHB Absage

Hallo Mimmi, das ist ein interessanter link, danke ! Übrigens steht dort auch nochmal, dass die PKV in der Regel die AHB übernimmt, weil diese formal wie ein Krankenhausaufenthalt behandelt wird. Ich gehe ja auch davon aus, dass ich das durchkriege. Ich habe wirklich noch NIE gehört, dass jemand keine AHB machen konnte nach einer Krebserkrankung.


Zitat:
Zitat von Renate2 Beitrag anzeigen
Hallo,
letztes Jahr habe ich anläßlich eines Krebsinformationstages an einem Workshop teilgenommen. Da wurde auch ausdrücklich gesagt, daß uns AHB vom Gesetz her zusteht. Lediglich die 2. oder sogar 3. Reha ist ein sog. "goodwill", steht uns vom Gesetz her nicht zu sondern wird vom Zustand des Patienten abhängig gemacht.
Hallo Renate, wurde da erwähnt, wo das gesetzlich verankert ist ? Ist das SGB gemeint ?

Ich frage mich, ob das SGB für alle gilt oder nur für die gesetzlich rentenversicherten und wenn letzteres der Fall sein sollte, ob es dann auch für mich eine rechtliche Grundlage für eine AHB gibt. Ich würde meiner Versicherung sooo gerne ein paar Paragraphen auf den Tisch knallen .
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Liebe Grüße, sunny

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  #12  
Alt 27.02.2010, 17:47
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Standard AW: AHB Absage

Das Problem dabei ist nur, dass all das nur für Menschen gilt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, das steht in den Leitlinien auch wieder drin. Zumindest verstehe ich das so, ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn ich mich irre. Ich wüsste gern, ob ich auch einen Rechtsanspruch habe. Und eben, wo das mit der 5-Wochen-Frist nach Strahlentherapie verankert ist.
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Liebe Grüße, sunny

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Geändert von *sunny* (27.02.2010 um 17:56 Uhr)
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  #13  
Alt 27.02.2010, 18:01
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: AHB Absage

Zitat:
Zitat von *sunny* Beitrag anzeigen
... Ich wüsste gern, ob ich auch einen Rechtsanspruch habe. Und eben, wo das mit der 5-Wochen-Frist nach Strahlentherapie verankert ist.
Rechtsanspruch meine ich aus §1 SGB Buch9 zu lesen, ich bin aber keine Juristin. Da ist jedenfalls keine Einschränkung auf bestimmte Versicherungen vermerkt. Problematisch kann es sein, wenn die Rehabilitation nicht im Leistungskatalog deiner PKV steht. Hattest du schon Kontakt mit den Leuten vom Versorgungswerk? Die sind auch sehr hilfsbereit, klar, wollen uns auch noch lange nicht in der Rente sehen...
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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