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  #4  
Alt 21.03.2004, 18:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsgrenze

Hallo Hartmut

wenn Du wegen der Diabets und/oder Deiner Gelenkarthrose mindestens
1 Jahr lang mindestens 1 mal pro Quartal !!!
ärztlich behandelt wurdest

P L U S !!!!! ( eines von den nachstehenden Kriterien)
- eine Behinderung von 60 % vorliegt ( liegt bei dir ja vor)

o d e r....

- es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität wegen der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

o d e r

Pflegsetufe 2 oder 3

dann muß Dir die Krankenkasse den Status schwerwiegend chronisch krank auf jeden Fall anerkennen. Dies muß Dir Dein behandelnder Arzt ja auch bestätigen können. Problematisch könnte es bei Vielen beim ersten Punkt werden. Denn wer geht schon einmal im Quartal zum Arzt, wenn er weiß - was ihm fehlt und die sich mit Medikamenten ja auch einigermaßen gut einstellen lassen kann.

Auch müssten Dir die Eigenbeteiligungen Deiner Krankenhauskosten ( aber erst seit Januar 2004) zur Zuzahlungsgrenze anerkannt werden. Als Chemopatient hast du die Möglichkeit die Fahrten per Taxe zur Chemo ersetzt zu bekommen
( und die Eigenbeteiligung hier zwischen 5 bis 10 € zählen dann ebenfalls zur Zuzahlunsgrenze.)
Allerdings müssen ab Januar grundsätzlich alle Fahrtkosten vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Leider wird es schwierig, wenn man die Fahrtkosten im Nachinhein - ohne vorherigen Antrag einfach in "Rechnung" stellt.

Ich habe damals von der Praxis, wo ich meine chemo gemacht habe eine Bestätigung für die Krankenkasse bekommen, damit ich den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen konnte.

Versuche bitte alle Punkte nacheinander mit der Krankenkasse nocheinmal persönlich abzuharken. Es kann durchaus sein, das hier Mißverständnisse vorliegen, was die Dauer der Erkrankungen und ärztliche Behandlungen angeht.

Wie das ist, wenn eine Krebserkrankung Mitte des letzten Jahres festgestellt wurde - ob man dann automatisch als chronisch erkrankt gilt ( obwohl ja wirklich schwerwiegende Erkrankung vorliegt) kann ich so nicht sagen. Habe darüber noch nichts gefunden - und gelesen.


Wünsche dir alles Gute beim Durchsetzen.

Viele grüße
elisabeth
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