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Alt 27.10.2010, 14:40
Det55 Det55 ist offline
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Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

So nun möchte ich mich wieder mal bei Euch melden.Ich war für ein paar Tage bei meiner Tochter,wo ich mich mal so von meinen Sorgen und Gedanken los kam.
Heute kam nun endlich eine Nachricht von der DRV und was haben die mir natürlich mitgeteilt?Meine Reha wurde natürlich abgelehnt
Begründung: Irgend so ein Mist nach § 12 Abs 2 des Sechsten Buchs (SGB VI)

Tja das ist natürlich gleich wieder Aufbauend.Zumal ich am Freitag auch noch zum Orthopäden muss,wegen meiner Schmerzen.Das rechte Schultergelenk ist gerade noch so zu gebrauchen.Zum Röntgen musste ich schon.Auf der Überweisung stand -klinisch Impingement -.Je nach Befund müsste da wohl was am Schultergelenk gemacht werden.Das Doofe ist noch,ich glaube das Linke fängt auch schon an.Aber im Prinzip ist glaube ich,ist mein ganzer Bewegungsapparat im Ar... und der Seele geht es da nicht anders.Man spricht kaum noch und lässt seinen Gedanken freien Lauf.Ihr Beide werdet mich da schon richtig verstehen,da bin ich mir ziemlich sicher.
Ich hatte es doch tatsächlich mal geschafft 3 Tage nichts zu essen,nur Kaffee und Zigaretten.Das Verrückte war dabei,es hat mir nichts aus gemacht.Nur meiner LG.
So nun werde ich dann wohl doch in Widerspruch gehen müssen,wegen der Reha,aber nur wie?Reicht da ein formloser Widerspruch,mit oder ohne Begründung?Eventuell,als Einschreiben?Habe von so etwas doch keinen blassen Schimmer.

LG Detleff
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