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#1
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Lieber Altmann,
da drücke ich Dir ganz kräfig die Daumen, dass Du nicht vom Regen in die Traufe kommst! Ganz viel Glück- besonders für die Gesundheit - ist ja schließlich doch das Wichtigste - oder ? Ich bin zwar noch keine 50 Lenze , jedoch mein Gehbehinderung mit Rollstuhlbenutzung für längere Strecken, wird mir erhalten bleiben - ist halt leider so- also auch SB -besser als Radieschen von unten! Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007 lange partielle Remission 08 (watch & wait) 2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08 Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!! ![]() 2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg ![]() ![]() Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! ![]() |
#2
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mfg |
#3
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Hallo!
Sollte in diesen fünf Jahren nichts nachkommen, wovon man ja im allgemeinen ausgeht, gehen die 50 %GdB verloren! Mein Mann wurde trotz Muskelentnahme nach seinem Sarkom und diverser Einschränkungen nach 5 Jahren von 80% auf 30 % herabgestuft. Auch der VDK konnte nicht helfen. Viele Grüße, Sanne P.S. Eine Schwerbehinderung muss man seinem neuen oder alten Arbeitgeber nicht nennen. Allerdings hat man dadurch auch keinen Anspruch auf die Vergünstigungen wie z.B. 5 Tage mehr Urlaub und Kündigungsschutz. |
#4
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Hallo!
Bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 30 kann man bei der Bundesagentur für Arbeit Gleichstellung beantragen, dies ist allerdings an Bedingungen gebunden. Auf dieser Webseite sind einige Erläuterungen, hier ist die URL:http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html Tschüß! Elisabethh. |
#5
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Hallo zusammen,
eine Schwerbehinderung muss man in einer Bewerbung nicht angeben, wenn man das nicht will. Man muss nur bei der Einstellung, wenn der Arbeitsvertrag zugeschickt wird und parallel nach den Angaben gefragt wird, ehrlich sein und es dann angeben. Aber da ist die Einstellungsentscheidung ja schon getroffen und es tut nix mehr zur Sache. Ausnahme: Wenn man den Job nicht machen kann aufgrund des Gesundheitszustandens, dann muss man das natürlich schon sagen. Das hat aber nichts mit dem Schwerbehindertenstatus an sich zu tun. @speedy: Vielleicht versuchen Sie es erstmal ohne die Angabe in der Bewerbung und schauen, was passiert? Viele Grüße tinka PS: Ich würde den Ausweis immer beantragen und dann überlegen, wo ich ihn vorlege und wo nicht. |
#6
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Hallo tinka,
Danke für die Zeile an mich - habe ich sogar versucht- ging aber erst recht nach hinten los. ![]() Da ich seit einen Rollstuhl brauche, für längerer Strecken, waren die Stellen plötzlich schon vergeben! Oder man warf mir vor, dass ich es nicht erwähnt hatte. Habe ich es erwähnt, gleich Absage..... Also äußerlich sichtbare Handicaps sind leider nicht lange zu verstecken und nie erwünscht! So ist es in dieser Wirtschaftslage- Vorurteile wiegen noch mehr. Alle Stellen waren sogar in behindertengerechten Häusern - also keine Umbauten nötig- hier also eigentlich kein Grund zur Ausgrenzung! ![]() Diesen Kampf hatte ich nicht erwartet, es hat mich umgehauen! Hinzu auch noch die dadurch gefolgten, finanzielle Probleme! Das hielten meine Nerven nicht mehr aus- also mußte ich sehr schweren Herzens meinen Weg umgestalten. Eigentlich hatte ich ja einen gesicherten Arbeitsplatz- doch eine Insolvenz hat mir diesen genommen - dieses war halt nicht planbar. Denn "Alle Instanzen" hatten mich nur deshalb gefördert, weil mein Arbeitgeber mich wieder eingliedern wollte. Wäre ich schon arbeitslos gewesen, hätte es keiner getan, weil diese Probleme schon länger bestehen. Nun kann ich kein Rad mehr zurückdrehen. Aber auch etwas Positives hatte mein Weg-ich habe in kurzer Zeit viel Selbstständigkeit und Lebensqualität mit Handicap gelernt ![]() Jedes Ziel bringt ja auch Auftrieb und aktiviert Kraftreserven. ![]() So dieses ist meine Erfahrung in "Kürze" Ich wünsche Allen. den Mut seine Ziele zu verfolgen und die Kraft auch mal neue zu stecken. LG Speedy |
#7
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Warum suchst du überhaupt noch nach Arbeit? Such dir einen guten Freund der auch noch Rechtsanwalt ist. Der reibt sich die Hände und du kommst auch ohne Arbeit zu 12 Monatsgehälter.
Was dir widerfahren ist, ist eindeutig eine Diskriminierung im Sinnde des AGG, das besagt, dass keiner wegen Behinderung benachteiligt werden darf. In der Regel sind 3 Monatsgehälter als Abfindung fällig. So blöd kann eigentlich kein Arbeitgeber sein, und dir - sobald er dich mit dem Rollstuhl vorfahren sieht - eine Abfuhr erteilt. Ich würds an deiner Stelle probieren. Für dich und für alle anderen Schwerbehinderten. Ich selbst bin in meinem Laden Schwerbehindertenvertreter. Deshalb und in Folge einiger Seminare kann ich mit Sicherheit sagen, dass du definitiv nicht angeben mußt, dass du behindert bist, schon gar nicht bereits in der Bewerbung. Klar ist der Nachweis einer Diskriminierung immer schwierig, aber es gibt doch Hinweise die dem potentiellen Arbeitgeber Probleme machen können. Schreibt er zum Beispiel in seiner Anzeige, dass er einen "belastbaren" Mitarbeiter sucht und gibt deiner Bewerbung eine Absage trotz dass er aufgrund deiner Qualikation Interesse durch Einladung zum Vorstellungsgespräch gezeigt hat, dann kanns schon eng für ihn werden. Bleib stark und verzweifle nicht! A-friend |
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