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Alt 22.05.2009, 11:57
holiday1978 holiday1978 ist offline
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Standard AW: das "brustkrebsgen" brca 1 / 2

Zitat:
Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist es schon möglich, dass die Krankenkasse eine prophylaktische Mastektomie bezahlt, auch wenn BRCA1/2 nicht nachgewiesen werden kann, die familiäre Vorgeschichte aber für ein sehr hohes Erkrankungsrisiko in jungem Alter spricht. Ich habe ein Mädel kennengelernt, bei der fast alle weiblichen Familienmitglieder mütterlicherseits an BK oder EK (mit teils schlimmen Verläufen und alle recht jung) erkrankt sind. Bei keiner dieser Frauen ließ sich BRCA1/2 nachweisen. Dennoch errechnete man ein Stammbaumrisiko von fast 80%! Das entspricht also in etwa dem Risiko, wenn man BRCA1/2 hat. Sie hat nun vor ein paar Monaten die prophylaktische Mastektomie hinter sich gebracht und fühlt sich nun sehr erleichtert.
Mir wurde gesagt es handelt sich bei solchen Fällen um eine Einzelfallentscheidung.
Im o.g. Fall ist es absolut richtig, denn bei einem Risiko von 80% ist es nun wirklich egal, ob BRCA nachgewiesen wurde oder nicht.
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