Thema: Iressa
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Alt 10.12.2010, 15:00
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Anhe Anhe ist offline
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Standard AW: Iressa

Hallo Reinhard,

vielleicht informierst Du Dich noch einmal genauer:

Zitat:
Autofahren: Mit Tumor ans Steuer?
Ob die Fahrt mit dem eigenen Auto angetreten werden kann, bestimmen der allgemeine Zustand und die Frage, ob Medikamente die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, was zum Beispiel von Schmerzmitteln oder Mitteln gegen Übelkeit bekannt ist. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten auf eventuelle Einschränkungen hinzuweisen.

Achtung: Wer sich hier aber nicht auch selbst ausführlich informiert, weil er sich eigentlich ganz fit fühlt, riskiert unter Umständen, dass die Autoversicherung im Schadensfall nicht für die Kosten aufkommt! Die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr", kurz FeV, nennt die Rahmenbedingungen und führt im §14 vor allem Beäubungsmittel und Arzneimittel ausdrücklich als Beispiele für mögliche Einschränkungen auf, die Verkehrstauglichkeit wird noch in einer Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen thematisiert.
Zwar ist selbst das Autofahren unter opioidhaltigen Schmerzmitteln ("Morphine") nicht mehr generell untersagt, sicherheitshalber sollten sich Patienten aber vom Arzt ein Attest über die Fahrtüchtigkeit ausstellen bzw. sich an eine für die Attestierung qualifizierte Einrichtung verweisen lassen. Eine Untersuchung und entsprechende Bescheinigung brauchen vor allem Patienten, die beruflich unterwegs sein müssen oder gar in der Personenbeförderung tätig sind.

Nach Schädeloperationen, bei Hirntumoren oder Hirnmetastasen gehen Experten pauschal von einer zeitweilig eingeschränkten Fahrtüchtigkeit aus. Patienten, die selbst fahren möchten, sollten sich unbedingt mit ihren Ärzten in Verbindung setzen, um bei einem etwaigen Unfall nicht ihren Versicherungsschutz zu riskieren.
Quelle: www.krebsinformationsdienst.de

Es wäre fatal, wenn zur Sorge um die eigene Gesundheit noch ein finanzielles Fiasko bezüglich Schadens-Selbst-Regulierung hinzukäme.

Beste Grüße,
Anhe
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Geändert von Anhe (10.12.2010 um 15:07 Uhr)