Kasse muß für Brille zahlen
Hallo,
um da anzusetzen, wo Wolfgang aufgehört hat: Dieser Thread rundet aber auch das Bild ab, wie in unserer Gesellschaft gerne diskutiert wird.
Da haben wir zunächst das Gerichtsurteil, wonach ein Sozialamt im Rahmen der Sozialhife einem Bedürftigen die Kosten für Brillengläser zahlen muss.
Beatrix setzt irrtümlich Sozialamt = Kasse und schon haben wir die schönste Diskussion über Vollkaskomentalitätsdenken usw.
Ich denke der Unterschied zwischen einem normalen Krankenkassenmitglied und einem Bedürftigen nach dem Bundessozialhilfegesetz dürfte schon klar sein, daher spare ich ich mir die Erläuterungen. Auch muss man wohl nicht erläutern, das für Sozialhilfeempfänger die Lapalien von Nina kleine finanzielle Katastrophen sind.
Daher kann Sabrinas Einwand nicht gelten. Wenn der Täter sich weigert oder noch ermittelt wird, kann das Geld vom Bedürftigen nicht vorgestreckt werden. Dann leistet das Sozialamt und sichert sich per Überleitung bzw. Abtretung den Anspruch gegenüber dem Täter.
Gruß Dirk
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