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#31
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Hier ist der Link:
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/ab...ntransport.pdf Interessant sind die §§ 7 und 8 und die Anlage2 LG Wolfgang Und noch ein ergänzender Satz dazu: Bitte achte darauf, daß Du unter die "Chroniker" Regelung fällst. Das bedeutet, daß Du ohnehin maximal 1 % des Familienbruttoeinkommens als Zuzahlung leisten mußt. Ich denke, daß Du diesen Wert bald, wenn nicht schon jetzt, überschritten hast. Also gleich den Antrag auf Befreiung stellen, dann kann Dich diese ganze Diskussion sowieso nicht mehr "kratzen". |
#32
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Hallo an alle !
Die Krankenkassen sind doch so unterschiedlich !!!! Ich habe von meiner BKK-Gesundheit West,alles an Fahrtkosten bekommen.Bin jeden Tag von Bad Münder (Ja,Wolfgang deine geliebte Ziegenbuche steht nach wie vor )nach Hannover zur Bestrahlung gefahren worden und es wurde alles übernommen. Dann auch noch alle zwei Wochen die Fahrt von Bad Münder nach Hause und die Kasse hat alles übernommen. Habe auch automatisch die Befreiung zugeschickt bekommen ! Also es gibt auch noch Krankenkassen,die noch "Sozial " handeln ! Wollte damit auch nur sagen,das es auch anders geht ! Glaubt mir ich bin froh das ich fast keine Probleme mit de Krankenkasse habe. Gruß an alle Ute |
#33
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Hallo Ute,
ich kann Dir nur beipflichten. Es wird viel auf die BKKs geschimpft, aber ich habe mit diesen Kassen nie Probleme gehabt. Habe bei anderen Patienten Kämpfe miterlebt. Bei mir reichte meistens ein klärendes Telefonat mit nettem Umgangston. Ich kann nur sagen toi, toi, toi. Ute |
#34
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hallo,muss auch ab 4.8. zur strahlen- und chemotherapie.bin mitglied in deutschen angestellten krankenkasse.habe meine verordnung zur krankenbeförderung, die ich in der ersten sprechstunde in der strahlentherapie hatte, bei der krankenkasse abgegeben.dieses wurde dann auch genehmigt.jetzt werde ich dann jeden tag mit dem taxi zur strahlentherapie fahren und auch wieder abgeholt.zuzahlen brauche ich nichts, da ich seit märz von der zuzahlung befreit bin. viele grüsse
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#35
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Hallo
wie sieht es denn bei den Privaten Versicherungen aus. Die DKV will jedenfalls nichts mehr an Transportkosten für die Strahlenbehandlungen meines Vatis bezahlen....beim ersten Mal hat sie bezahlt, nun meint sie, das war nur aus Kulanz und im Vertrag meines Vatis ist die Bezahlung solcher Transportkosten nicht verankert...allerdings haben sie beim ersten Mal bezahlt ohne darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich nicht bezahlen müssen und nur so kulant sind (wie nett!!!) Eigentlich hätte mein Vati sich eigentlich stationär behandeln lassen sollen...tja das wär der Krankenkasse viel teurer gekommen, aber das stört die DKV nicht...von wegen eine private Krankenversicherung wäre besser als eine gesetzliche! Weiß jemand über die Gesetzeslage Bescheid, wenn das SGB für die privaten nicht gelten soll, welches Gesetz dann? Gesine |
#36
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Hallo
nachdem ich die Strahlentherapie noch vor mir habe, habe ich alle Berichte mir Interesse durchgelesen. Nach Auskunft meiner Krankenkasse (allerdings nur telefonisch) wurde mir gesagt, dass ich jeweils 10,oo € für die erste und letzte Fahrt zahlen muss. Allerdings diese 20,oo € dann nicht mehr für gesetzlich zu leistenden Zuzahlungen angerechnet werden können. Ja was denn nun? Bin jetzt echt mal gespannt wie sich das entwickelt. Bei 33 Bestrahlungen kommt ja ein nettes Sümmchen zusammen, das frau ja auch nicht gerade unterm Kopfkissen liegen hat. Ich werde auf jeden Fall auf ein Taxi zurückgreifen müssen. Selbst fahren kann ich die Strecke von 100 km / tägl. aufgrund meiner Schmerzerkrankung nicht. Bei der momentanen Spritpreisentwicklung und dann noch die Parkplatz gebühr auf dem sehr weit entfernen Parkplatz und die Zeit meines Mannes oder einer anderen Begleitperson. Da komm ich auch locker auf 10,oo € täglich. Die Fahrten zur Chemo wurden mir nur bis zum nächstmöglichen KKH genehmigt, (12 km Entfernung). Die Uni-Klinik wo meine Behandlung durchgeführt wird, ist allerdings 50 km einfache Wegstrecke weg. Brigitte |
#37
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Hallo Brigitte,
auch meine Krankenkasse wollte vor zwei Jahren nur die Fahrtkosten zur nächsten Bestrahlungsmöglichkeit übernehmen ( ca. 30 km). Die Uniklinik die mich operierte (Tumor an der Ohrspeicheldrüse) empfohl mir aber dringend die Bestrahlung bei Ihnen durchführen zu lassen ( täglich 130 km). Was nun??? Wie du schon sagst, kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen, obwohl ich immer selbst gefahren bin. Aber die Uni war so frei mir ein Schreiben aufzusetzen darin stand: ....die Behandlungskombination aus Operation, Strahlentherapie, Chemotherapie und Supportivtherapie als ein Gesamtbehandlungskonzept anzusehen ist..... Und zum guten Schluss noch: Die anfallenden Transportkosten sind vergleichsweise deutlich geringer als solche, die bei einer stationären Aufnahme entstehen würden. Wir bitten Sie daher, die im Verlauf dieser Behandlung anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen. Und siehe da die Krankenkasse zahlte für jeden gefahrenen km 0,30 € abzüglich Selbstbeteiligung, da ich aber alles in einem Jahr hatte (OP, Bestrahlung, Reha) musste ich insgesamt nur 1% für chronisch Kranke bezahlen, danach war ich befreit. Vielleicht auch für Dich eine Möglichkeit ? Viele Grüße Anja |
#38
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HAllo Anja
vielen Dank für deine rasche Antwort. Werde nächste Woche mal mit den Ärzten in der Klinik sprechen. Bisher waren die dort immer sehr hilfsbereit. Brigitte |
#39
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Hallo zusammen,
habe gerade zum ziegsten Mal mit unserer Krankenkasse telefoniert. Keine Chance. Mein Mann muss bei jeder Fahrt seiner 33 Bestrahlungstermine mindestens 5 und höchstens 10 € dazuzahlen ![]() Ich habe mich auch bezüglich der Zuzahlungsbefreiung informiert. Auch wenn mein Mann (Hirntumor, Astrozytom III) nachgewiesen für "chronisch Krank" erklärt ist gilt für das 1. Jahr ab 2 % und erst ab dem 2. Jahr die 1% Grenze. Das ist wohl so gesetzlich geregelt, und alle Krankenkassen müssen so verfahren. Als wär es nicht auch so schon schwierig genug ![]() Sorry aber das musste jetzt mal raus... Gruß die Falme |
#40
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Hallo, manchmal reicht telefonieren nicht, hingehen und mit dem Vorgesetzten deines Sachbearbeiters reden oder schriftlich einen Antrag auf Übernahme stellen. Bei einem schriftlichen Antrag müssen sie auch schriftlich antworten und korrekt benennen, warum sie ablehnen. Dann kann man notfalls Widerspruch einlegen. Normalerweise muss nur für die erste und letzte Fahrt zubezahlt werden.
petra |
#41
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Hallo Ute,
meine Kasse ist auch eine BKK Gesundheit (Sitz in Balingen) und hat 2005 die Fahrtkosten zur Bestrahlung (bin mit priv. PKW gefahren ca, 54 km Gesamtstrecke) voll übernommen. zu dem Zeitpunkt hatte ich allerdings schon meinen Betrag zur Zuzahlung (geringes Einkommen) erreicht und war sozusagen "befreit" . Es gab keinerlei Probleme mit der Erstattung. |
#42
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Hallo Ihr,
ja zwecks Zuzahlung 1 oder 2% war auch bei mir schwierig. Erster Sachbearbeiter sagte ab 2. Jahr, paar Tage später anderer Sachbearbeiter, na klar bei der Krankheit sofort 1% ???? Ich sagte und sage noch heute schlimmer als die Diagnose Krebs und die ganzen Behandlungen ist der zusätzliche Ärger mit Anträgen, Kostenerstattungen und das ganze drumrum. Gruß Anja |
#43
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Hallo Germanfrench,
bei welcher Kasse bist du denn versichert? Das ist ja heftig 20,oo Euro pro Fahrt. Bei mir stehen ab Morgen 38 Bestrahlungen an und ich habe gerade meine Genehmigung in der Hand für den Taxifahrer morgen. In der Genehmigung steht: Versicherte haben sich an den Fahrtkosten zu beteiligen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrt, mind. 5,00 € und höchstens 10,oo €. Entstehen pro Fahrt weniger als 5,oo € an notwenigen Fahrtkosten, wird der geringere Betrag herangezogen. Lt. tel. Auskunft würde das aber nicht bei Strahlenfahrten gelten, sondern ich muss (angeblich) nur jeweils 10,00 € für die erste und letzte Fahrt zahlen Bin mal gespannt. Selbst wenn ich 1o,oo € pro Fahrt selber zahlen muss, ist es noch günstiger für mich als mich privat fahren zu lassen. (Kann selber aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht fahren) Brigitte |
#44
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#45
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grüße euch !
mir wurden alle Chemofahrten nach Heidelberg ca.60 Km genehmigt und wen man Zuzahlungsbefreit ist braucht man nichts dazuzahlen. So wie Guschi es beschrieben hat gilt es auch jetzt noch .Fährt man selber dann bekommt man fahrgeld zurück auf bestätigung des Arztes,ruhig nachfargen von allein kommt da keiner. ![]() |
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