![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Keine Chance hatten auch wir ...2001 hatte sich mein Mann an die Schlichtungsstelle hier in Berlin gewand....ein Jahr lang wurde geprüft und dann mit der Begründung verworfen ...das was passiert ist bei der Op würde halt "passieren können" und daher kann der operierende Doc nicht zur Verantwortung gezogen werden ... man wird ja auf alle Risiken hingewiesen und muß das ebend vor jedem Eingriff unterschreiben .....oben sagte schon eine Urserin : eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus !!!!!
Gruß ,die Frohsinn |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ja, ich habe mich gewehrt. Erfolgreich. Zunächst habe ich mich damals an die Patientenberatung der Verbrauerzentrale Hamburg gewandt. Die mir rieten, ich solle mir einen Anwalt nehmen, da meine Ärzte nicht bereit waren, die Unterlagen herauszurücken. Zwischendurch wurde auch die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Das brachte jedoch gar nichts, da der bestellte Gutachter es nicht für nötig befand alle Unterlagen zu ordern, geschweige denn mich zu untersuchen. Danach hat mein Anwalt mir zu einer Klage(Landgericht)geraten. Ich bekam Prozeßkostenhilfe, ein Gutachter(Uni Münster)wurde bestellt. Und ich bekam recht. Das klingt jetzt so einfach, war aber sehr langwierig und nervenaufreibend. Oft bin ich verzweifelt. Es wurde von Seiten der Ärzte gelogen und gemauert. Es war sehr, sehr schwer. Aber ich habe durchgehalten. Wenn du Genaueres wissen möchtest, kannst du (oder ihr) mir gerne eine PN schicken. Liebe Grüße und alles Gute! Kerstin Geändert von Kerstin N. (31.01.2011 um 19:25 Uhr) |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|