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#1
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Hallo
es gibt die sog. Anhaltspunkte Schau mal hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ Wobei einzelne Einzelbehinderungen nicht addiert werden, sondern es wird sich ein Gesamtbild deiner Einschränkungen gemacht, ansonsten käme man ja evtl. auch über 100% Also es zählt nicht die Erkrankung sondern die Einschränkungen, die du dadurch hast. Wenn dir ein Muskel fehlt, wirst du wahrscheinlich auch Probs beim laufen haben. Du solltest angeben, was du nicht mehr kannst und nicht was du kannst. Also zähle alle deine Einschränkungen auf. Verglichen wirst du immer mit den gesunden in deiner Altersgruppe. Für einen 100 jährigen ist es wahrscheinlich normal, dass er nicht mehr so gut laufen kann.... Dies sind allerdings nur Anhaltspunkte, an denen man sich gut halten kann. Oft wird bei Krebs nach 5 Jahren der Grad der Behinderung zurück gestuft, wenn man dann keine Probs mehr hat und man dann (wenn keine Metastasen da sind) als geheilt gilt. Bei einer Schwerbehinderung kann man bei Hartz4 unter gewissen Umständen etwas mehr bekommen, als der Regelsatz. barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#2
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Hallo Barbara,
lass Dir auf jeden Fall von einem Profi beim Antrag helfen, denn sonst geht das schief. Die Behördenmitarbeiter drücken gerne den GDB nach unten. Hilfe erhältst Du bei Sozialdienst des Krankenhauses, beim Arzt, beim VDK, bei der öffentlichen Rechtsauskunft. Ich wünsche Dir viel Glück. (Ja, Glück) Alles Liebe Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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