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  #1  
Alt 27.02.2011, 22:50
puma-billa puma-billa ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Altmann,

nein, ich spreche nicht von meiner Kosten/Nutzen-Rechnung sondern von der der Rentenversicherung. Soll heißen: Umschulung oder auch - was ja in größeren Firmen immer wieder passiert - eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes,macht ja für die Rentenversicherung nur so wirklich Sinn, wenn der Betroffene noch ein paar Jahre arbeiten kann und nicht schon kurz vor der Rente steht.

Schönen Abend

Billa
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  #2  
Alt 21.05.2011, 11:03
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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  #3  
Alt 22.05.2011, 11:50
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch
im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische
Nachfragen.
Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang
deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es
noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech
hat, läuft der Ausweis dann aus.
Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen,
jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch.
Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die
Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist,
dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da
unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will
doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich
auch garnicht mehr.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 23.05.2011, 13:16
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hi

zum auslaufen des SB Ausweises:
1. Widerspruch einlegen
2. vor das Sozialgericht gehen
denn formal ist man dann noch schwerbehindert..... ist man dann in Rente kann man das Klageverfahren zurückziehen...
eine gängige Praxis

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #5  
Alt 23.05.2011, 15:14
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

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  #6  
Alt 23.05.2011, 18:14
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis:
normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen.
Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren.

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #7  
Alt 23.05.2011, 22:54
abertausendweit abertausendweit ist offline
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Beiträge: 11
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich danke dir auch an dieser Stelle noch einmal. Man wird sich vielleicht wundern, dass ich meine anderen Beiträge fast alle gelöscht habe - aber irgendwie hatte ich kein gutes Gefühl mehr dabei, diese teils sehr privaten Daten und Dinge hier öffentlich stehen zu lassen. Das war etwas kopflos, weil es einige Lücken reißt - aber wenn man nicht so recht weiter weiß und Fragen hat, ist das vielleicht noch nachvollziehbar und verzeihlich. Ich möchte hier nur noch still mitlesen.

Mit freundlichen Grüßen
a.
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