Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.03.2011, 11:37
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Sanne,
verstehe ich jetzt nicht so ganz. Brauchten die Ärzte eine Einverständnis-
Erklärung um Deinen Vater zu heilen? Die sind doch dazu verpflichtet.
Oder war Dein Vater bereits am Versterben? Als Angehöriger hast Du
schon Entscheidungsrecht natürlich ist eine Patientenverfügung noch
besser.
Wie geht es Deinem Vater jetzt?
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.03.2011, 17:39
MissLisa MissLisa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 10
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Sanne, verstehe was du meinst und kann es leider ebensowenig wirklich richtig erklären. Aber wir sind im Freundeskreis auch auf die Erfahrung aufmerksam geworden, dass die Patientenverfügungen z.T. Behandlungen ausschließen, die man im Notfall womöglich doch gerne hätte. Aber als medizinischer Laie blickt man da leider nicht durch und kann somit auch nicht alle Eventualitäten bedenken. Ich würde in jedem Fall mit einem Hausarzt gemeinsam die Verfügung durchsprechen und mir viel erklären lassen.

Gruß, MissLisa
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.03.2011, 20:05
Gledi Gledi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 497
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Altmann, ein Arzt braucht das Einverständnis des Patienten um behandeln zu dürfen. Wenn der Patient selbst nicht dazu in der Lage ist, wegen z.B. Bewusstlosigkeit, werden die nächsten Angehörigen gefragt. Das gilt natürlich nicht für eine Erstversorgung im Notfall, da wird von der Einverständnis des Patienten ausgegangen.

In einer Patientenverfügung sollte detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen bestimmte Behandlungen nicht erwünscht sind. Ein allgemeines "Ich möchte nicht beatmet werden." schliesst ggf. auch eine Beatmung aus, die aufgrund einer potentiell heilbaren Erkrankung (Asthmaanfall, Unfallfolgen...) notwendig ist. Das kann zu sehr schwierigen Situationen für Ärzte und Angehörige führen. Die Aussage "Ich möchte nicht beatmet werden, wenn ich aufgrund meiner Erkrankung an XY nicht mehr in der Lage bin selbständig zu atmen und keine Aussicht auf Besserung besteht." schafft schon mehr Klarheit.

Liebe Grüße, Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11.03.2011, 10:46
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Gledi,
ja und weswegen soll ich Vorsicht walten lassen?
Entweder ich lege es fest oder nicht.
Obwohl meine Mutter eigentlich nicht mehr entscheidungsfähig war,
also nicht komatös, hat der Arzt seine Behandlung angewandt. Was
daraus geworden ist . . . . .? Ich hatte eine Betreuungsvollmacht und
eine Patientenverfügung von meiner Mutter.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.03.2011, 21:41
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.224
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo
Es gibt heute nur wenig Ärzte die sich verpflichtet fühlen nach dem ärztlichen Eid zu behandeln.
Meine Frau hatte sich vor 2 Jahren die Schulter gebrochen.
Nach dem Röntgen hat der Arzt erst mal das Alter abgefragt und ob meine Frau noch arbeiten würde oder in Altersteilzeit sei.
Sie war in Altersteilzeit:
Ja, wenn das so ist, lohnt sich eine Op nicht. ....

Heute wird nach betriebswirtschaftlichen, nicht nach ethischen Regeln behandelt, oder nicht.

Auch das kann man erleben.
Schönes Wochenende
Wolfgang

PS. meine Frau ist aber trotzdem wieder einigermaßen beweglich in der Schulter - mit OP wäre es aber besser.
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.03.2011, 12:42
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Wolfgang,
das ist ja der Hammer. Was hat den die Altersteilzeit mit der OP zu tun.
Deine Frau muss wieder hergestellt werden, sie ist ja nicht nur zum
Arbeiten auf der Welt, sondern muss auch im Leben klar kommen. Man
braucht doch seine Schulter dauernd und die muss in Ordnung sein.
Lasst Euch da nicht abwimmeln, das gibts ja gar nicht.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 13.03.2011, 12:46
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Wolfgang,
aber nochwas. Wenn Deine Frau wieder einigermaßen zurecht kommt,
würde ich es sorgfältig abwägen ob man eine OP macht. Es ist nicht
gesagt, dass es danach besser wäre. Versucht lieber konservative
Behandlungen wie Massagen und Einreibungen.
Wer weis für was die Ablehnung gut war. Seht das mal so.
Ich fand nur die Begründung der Ablehnung himmelschreiend.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:53 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55