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#1
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Hi Vonni,
Du hast Recht, eine "REHA" würde ggfs. die KK bezahlen, aber wenn Du in dem Zeitfenster (bis ca. 6 Wochen nach Bestrahlungsende) bleibst, handelt es sich um eine "AHB", die dann, je nachdem wie man versichert ist bzw. in welchem Arbeitsstatus man sich befand, von den Rententrägern bezahlt wird. Wenn Du jetzt eine "AHB" machst, hast Du noch keine von den möglichen "REHAs" "verbraucht, wenn Du verstehst, was ich meine - und bei den möglichen Anwendungen gibt es keinen Unterschied. Ich hoffe, Du gehörst nicht der ehemaligen LVA Hannover und Umgebung an. Die schicken die Leute nämlich bevorzugt in ihre eigene Klinik im Harz, die nicht so toll ist. Auch wenn sich hier vermutlich gleich wieder einige mokieren werden, es würde sich nicht um eine Urlaubsreise handeln, kann es doch dem Kostenträger (wenn er denn keine eigenen Kliniken betreibt) völlig egal sein, ob er die Summe X in den Norden oder in den Süden überweist (bezüglich der Fahrtkosten läßt sich ja auch bestimmt im Vorfeld eine Regelung finden). Ich finde es schon wichtig, daß es auch außerhalb der Klinik (bis 21.00 h) etwas "zu Schauen" gibt. Du hast ein Mitspracherecht, was die Klinik/Ort betrifft. Das ist irgenwo im Sozialgesetzbuch verankert. Aber wie gesagt, für einen AHB-Termin in einer richtig guten Klinik könnte es bei Dir eng werden. Ich drück` Dir die Daumen! Gruß Saschue |
#2
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Hallo Vonni,
die Genehmigung einer AHB oder Reha wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Das ist von Bundesland zu Bundesland scheinbar verschieden. Deswegen kann ich nur schreiben, wie es bei mir war: Innerhalb von 6 Wochen nach der letzten Bestrahlung sollte ich die AHB angetreten haben. Kostenträger bei Krebserkrankungen ist der Rentenversicherungsträger. Ein Jahr später kann man eine Reha beantragen, die aber nur gewährt wird, wenn man nachweisen kann, dass man noch Beschwerden hat. Mir wurde vom Sozialdienst des Krankenhauses drei Kliniken vorgeschlagen. Hier war übrigens die Bedingung, dass eine AHB nur in einem Umkreis von 300 km gewährt wird. Nach einem Jahr habe ich dann noch einmal beim Rentenversicherungsträger in Berlin eine Reha beantragt und habe in dem Antrag gleich 2 Wunschkliniken mit angegeben, die aber weiter entfernt waren (600 km). Natürlich wurde abgelehnt, aber ich habe erfolgreich Widerspruch eingelegt und durfte dann auf die Insel Borkum. Ich bin schon in Rente, wurde aber trotzdem als arbeitsunfähig entlassen und zwar nach beiden Aufenthalten. Und ich weiß von Mitpatienten, die noch berufstätig waren, dass auch sie als arbeitsunfähig entlassen wurden. Die mussten zu Hause gleich zum behandelnden Arzt, der sie ggfls. dann weiterhin krank geschrieben hat. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir alles Gute! Gruß rodinge ![]() |
#3
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Hallo Vonni,
es hängt sehr von deinem Kostenträger und auch dem Wohnort ab, wo du hingehen kannst. Ich war 2009 zur AHB, mir sagte man damals, dass sie Anreise 300km bei der AHB nicht überschreiten sollte. Bei einer längeren Anreise hätte es nicht als AHB sondern als Reha gegolten, Da die Kliniken an der See erfahrungsgemäß lange im Vorfeld ausgebucht sind, habe ich mich dann für Bad Sooden-Salmünster entschieden. Du hast schon ein Wahlrecht bei der Klinik, aber die Zeit ist knapp. Aus der AHB wurden fast alle au entlassen. Ich war danach noch zwei Monate zu Hause. Mr hatte meine KK damals gesagt, dass man bis zu drei Monate nach Therapieende anfangen sollte wieder zu arbeiten. Alles GUTE FÜR DICH GLIDINGGELI
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Mögest du dir die Zeit nehmen, die stillen Wunder zu feiern, die in der lauten Welt keine Bewunderer haben. Irische Sprüche |
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arbeitsfähig, reha |
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