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Alt 07.05.2004, 18:19
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo,
zur Information: Es ist durchaus möglich, dass ein Arbeitgeber WEGEN Erkrankung des Arbeitnehmers eine Kündigung aussprechen kann, nämlich, in groben Zügen:

1. Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
Voraussetzungen:
a) negative Gesundheitsprognose
z.B. 2 Monate sind noch NICHT langanhaltend, aber, wie das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat: "Ist ein Arbeitnehmer bereits längere Zeit arbeitsunfähig krank (in jenem Fall 1 1/2 Jahre) und ist im Zeitpunkt der Kündigung noch völlig ungewiss, wann wieder Arbeitsfähigkeit besteht, kann diese Ungewissheit genauso wie eine feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen" und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ja, ja, die Juristen ...

b)negative betriebliche Auswirkungen durch Betriebsablaufstörungen oder hohe Lohnfortzahlungskosten.
Das kann z.B. bei kleineren Betrieben leicht einmal der Fall sein. Näheres dazu bei Bedarf.

c)Interessenabwägung
Führt die langdauernde krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers, kann dieser kündigen. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

2. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Voraussetzungen: siehe 1., a) bis c).

3. Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung dauernd arbeitsunfähig, muss ein Arbeitgeber eine darüber hinausgehende erhebliche Betriebsbeeinträchtigung NICHT darlegen.

4. Achtung! Krebserkrankte erhalten in der Regel eine Anerkennung als Schwerbehinderte. In diesem Fall kann ein Arbeitgeber nur und erst dann kündigen, wenn er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Versorgungsamt) eingeholt hat.

LG, Lea
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