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  #1  
Alt 19.08.2011, 09:03
Benutzerbild von Moona
Moona Moona ist offline
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Registriert seit: 02.07.2010
Ort: Baden-Baden
Beiträge: 89
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Vielen Dank für Eure Antworten!

@ Altmann: Klar, denkt man da bei Abschluss nicht dran - und lässt sich von anderen Leistungen blenden. Wer den Vertrag genau durchliest, ist natürlich im Vorteil Ich hatte mich vorab in der AHB sowie im www zum Thema Stufenweise Wiedereinglierung informiert, nicht ein einziges Mal hörte ich davon, dass die meisten PKVs die nicht zahlen. Man selbst fühlt sich als Privater immer so toll abgesichert - in diesem Punkt haben die gesetzlich Vers. ganz klar einen Vorteil. Es ist nur so paradox: Da will man wieder arbeiten, was bei vielen ja auch zur Gesundung beiträgt, und kriegt Steine in den Weg gelegt. Dabei nimmt die Versicherung in Kauf, dass man wieder voll arbeitet und nach kurzer Zeit wieder voll krank ist. Und ganz nebenbei beschleicht einen das Gefühl, dass die einen jetzt natürlich loswerden wollen. Man ist ja ein extremer Kostenfaktor ...

@ Elisabethh: Dass nicht gezahlt wird, hat mir eine Sachbearbeiterin am Telefon deutlich gesagt, und das gleich mit dem "freundlichen" Hinweis, dass es da diese und jene Urteile gibt ... Werde nun schauen, ob ich da nicht wirklich noch mal ebenso freundlich "nachhake". Aber es steht in meinem Vertrag, dass ich, sobald ich wieder arbeite - und wenn es auch nur ein paar Stunden sind - kein Tagegeld mehr erhalte.
Das mit der DR prüfe ich natürlich jetzt auch mal, rufe da heute gleich mal an. Möglicherweise können die mir auch raten, wie ich mit der PKV doch noch eine Lösung finden kann. DANKE für den Tipp Einen Schwerbehindertenausweis habe ich.



Auch Euch alles Gute!

Moona
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  #2  
Alt 19.08.2011, 12:55
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Hallo Moona,
ja hast Du alles gut und richtig geschrieben.
Ich habe und hatte schon immer das Gefühl und auch bestätigt bekommen, dass eine Neuerkrankung denen(PKV) vollkommen egal ist, die gehen nur nach dem abgeschlossenen Tarif und nur dieser zählt. Und wenn in dem Vertrag keine Wiedereingliederung drin steht, dann gibts auch keine.
Ich hatte früher einen Super-Tarif und den nie gebraucht, weil selbständig,
ist immer selbst und ständig. Konnte garnicht krank sein. Selbst das
Argument, dass ich dies früher alles nicht in Anspruch genommen habe, zählt
nicht. Jetzt habe ich einen ganz miesen Grundschutz-Tarif.
Aber es ist wirklich so, dass Du mal bei der DRV nachfragen solltest, wegen
Teilhabe am Arbeitsleben, obwohl das ja wieder was anderes ist. Ich weis
jetzt nicht, ob in so einem Fall Hilfe geboten ist.
Ich habe auch festgestellt, das gesetzlich Versicherte besser dran sind,
trotz der Zuzahlungen und der 10 Euro.
Wenn was ist, müssen private genauso kämpfen wie Gesetzliche.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 19.08.2011, 17:33
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: PKV: Tagegeldkürzung bei Wiedereingliederung

Liebe Moona!

Wenn so ein Vertrag für die Private Krankenversicherung abgeschlossen wird, kann man nicht alle Eventualitäten, die einmal im Leben auftreten könnten, einbeziehen. Ich würde zuerst an die Rehabilitation nach einem Unfall oder die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt denken.

Außerdem hat es in den vergangenen Jahren viele Änderungen in den Sozialgesetzbüchern gegeben.

Ich freue mich, dass Du wieder an die Rückkehr ins Berufsleben denken kannst!

Zitat:
Das mit der DR prüfe ich natürlich jetzt auch mal, rufe da heute gleich mal an. Möglicherweise können die mir auch raten, wie ich mit der PKV doch noch eine Lösung finden kann.
Eventuell kann Dir auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands helfen, wenn es um die rechtliche Seite der Wiedereingliederung geht.

Tschüß!

Elisabethh.
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