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#1
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hallo Coraa,
ist dein fFeund nicht selbständig, ev. privat versichert? Bei einer AHB kriegt man weniger erstattet als bei einer Reha!. Falls eine Kasse zuständig ist und Ihr nicht vorher selbst zahlen müßt, betrachte diesen Hinweis als nicht zutreffend. Herzlich LIZ
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Carpe diem |
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#2
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Hallo Atlan,
stimmt, hast dich richtig erinnert, schon ein bisschen her. Lieben Gruß Wangi
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#3
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Hi Chasy,willkommen im Club der Gladiatoren,
mein neuer ZahnDoc( schöner männlicher Duft! Hat wohl die Frau, eine ehehemalige Schülerin, ausgesucht) hat mir gestern eine Plombe in den Zahnhals unter einer Krone verpasst. Tat wegen Spritze nicht weh , wird in einem halben Jahr erst per Röntgen kontrolliert. Also bei mir bröckelte auch einiges nach den OP´s auch ohne Chemo und Radio. bin jetzt gerade fertig mit den OP-schäden an den Zähnen. @ Sönnche :schau in die PN HI all mir geht´s wunderbar. Der Hypo, seit 20 jahren aktiv, seit 16 Jahren chemisch in Schranken gehalten, ist offensichtlich nicht mehr recht aktiv, die augenblickliche Dosis reich zur Suppression. der Muco ist seit 25.2. R0 resektiert, streut seit 18.2 nur mehr im Blut; wird sich noch weisen, wie stark und was er produziert. Der Hypo hat dummerweise anscheinend einen Nachfolger( TSH , T4,T3 produzierend), wird sich am 8.9. weisen, ob er wirklich aktiv ist- Werd aber erst am 18. 09. oder später Bescheid bekommen: Dann werd ich ev. wieder mehr bei Glandula sein Bildlich darstellen lassen sich meine Untermieter noch nicht. Bis ich sie sehen kann, sind sie nicht vorhanden für mich. Hab also 3 Wochen Auszeit für Haus, Garten und Enkel, natürlich auch für Kinder , Job und leicht dementen Ehemann. Seid herzlich gegrüßt von LIZ, dem alten Schlachtross
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Carpe diem |
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#4
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Einen guten Abend an Alle.
Ein besonderer Gruß an Ivonne. Es tut gut zu hören, das es Dir den Umständen entsprechend gut geht und Du den Kopf fest auf den Schultern hast.. Hallo Coraaa: der Text für die AHB: Unter einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation versteht man eine sich direkt an den Akutkrankenhausaufenthalt anschließende Rehabilitation. Dem Patienten soll dadurch eine möglichst optimale und nahtlose Versorgung gewährleistet werden. Eine AHB soll laut § 40 SGB V und den §§ 13 und 15 SGB VI sofort, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Akutkrankenhausaufenthalts angetreten werden. Wenn die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht, ist in diesem Fall eine Kostenübernahme grundsätzlich durch den Rentenversicherungsträger (SGB VI) gegeben. Hierzu gibt es Vereinbarungen zwischen den Kranken- und Rentenversicherungsträgern. Wenn Sie als Patient im Akutkrankenhaus liegen, wird der Krankenhaussozialdienst Sie über die passenden Rehabilitationsmöglichkeiten und auch über geeignete Reha-Einrichtungen informieren und eine entsprechende Überweisung für Sie vornehmen. Ich musste auch feststellen, dass die Information im KH nicht erfolgte (macht zufiel Arbeit). Telefoniert mit der zuständigen Stelle und drängt den Hausarzt. Die AHB ist wichtig. Eine gute Nacht für Alle Boebi |
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#5
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Hallo zusammen,
@Sönnche: natürlich fehlen die Vergleichsmöglichkeiten, aber wir können eigentlich nichts negatives über das Katharinenhospital sagen. @ Coraaa: wie sehr viele hier aus dem Forum können wir unbedingt die Klinik Sonneneck auf Föhr empfehlen!!! Wir mussten zwar kämpfen um dort hin zu kommen, aber der Kampf hatte sich gelohnt. @ Yvonne: schön von Dir zu hören!! Wünsche allen schonmal ein schönes ruhiges Wochenende. Liebe Grüße, Nadine |
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