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Alt 04.09.2011, 21:26
asj asj ist offline
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Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 42
Standard AW: Kassenübernahme: Reha oder Erholungsurlaub?

Hallo!

Erstens bin ich keine "sie" und zweitens sehe ich keinen Grund, sich angesichts einer harmlosen Frage hier so aufzuspielen und mich derart zurechtzuweisen.
Was in anderen Ländern vom Gesundheitssystem übernommen wird und was nicht, ist mir herzlich egal, denn in diese wandern nicht die harterarbeiteten Beiträge meiner Familie, zu denen auch ich arbeitend beitrage. Und zwar arbeitend während dem Studium und trotz Krankheit.
Drittens übernehmen die Kassen genug Schrott um irgendwelchen zartbesaiteten Gemütern ihr Wellnesswochenende zu veredlen mit eben diesen Beiträgen. Ich habe aber weder Schuppenflechte noch Depression, sondern Krebs. Ich nehme mir einfach das Recht, einen Anspruch zu erheben auf eine Leistung, die die Kasse als solchen deklariert. Und zu erfahren ob es ein Anspruch ist, war das Ziel meiner Frage.

Mittlerweile kann ich meine Frage selbst beantworten: Die Barmer GEK gewährt offenbar einen Zuschuss von rund 150 EUR für einen Erholungsurlaub nach Krankheit, wenn dieser der Wiedererlangung voller Gesundheit dient. Jetzt muss ich nur noch klären, welche Anforderungen dafür zu erfüllen sind, aber das wird wohl abseits dieses Forums geschehen. Sollte ich die Leistung irgendwann in Anspruch nehmen, wäre das überschlagsmäßig ein Drittel Monatsbeitrag, das ich da "zurückhole". Hoffentlich fallen Sie nicht vom Hocker.

Nichts für Ungut, aber diese belehrende Haltung ist absolut Fehl am Platze. Ich bin weder verwöhnt noch eine Zecke am Blutkreislauf des bundesdeutschen Gesundheitssystems, sondern nur ein Patient, der sich über seine Möglichkeiten im Klaren sein will.

Geändert von asj (04.09.2011 um 21:33 Uhr)
 

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