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  #1  
Alt 17.09.2011, 21:50
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

Hallo Bilskirnir,

Du bist unter 25 Jahren , giltst nach § 2 SGB IX mit einem Behindertenausweis von 50 als behindert ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html) und wenn keine Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro vorhanden sind, dann hast Du Anspruch auf Kindergeld (§ 62 ff i.V.m. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG, R 32 EStR (http://www.steuerlinks.de/richtlinie...005/r32.9.html - http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html)). Der Tatbestand bzgl chronischer Erkrankung, die zu einer Einstufung als Behinderung führt, wird von den Sachbearbeitern häufig vergessen. Ob Du nun in der Ausbildung, in einem Studium oder watt auch immer bist, ist hier unwichtig, denn genau der Fall mit der Behinderung ist im Gesetz mit aufgenommen. Voraussetzung ist aber, dass Deine Einkünfte und Bezüge (u.a.komplettes Krankengeld) unter dem o.g. Betrag liegt, aber das hast Du ja schon geschrieben. Also, falls ein Ablehnungsbescheid gekommen ist, Einsprich einlegen. Oder einen neuen Antrag auf Kindergeld mit Vorlage des Bescheids über die Feststellung der Behinderung stellen.
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  #2  
Alt 17.09.2011, 22:04
Bilskirnir Bilskirnir ist offline
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Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

Danke für die schnelle Antwort, ich denke mal das hilft mir sehr sehr weiter
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Geändert von Bilskirnir (18.09.2011 um 15:00 Uhr)
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  #3  
Alt 03.12.2011, 20:15
Bilskirnir Bilskirnir ist offline
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Beiträge: 202
Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

So fast 4 Monate später kam der Antrag bzw. der Bescheid eingeflattert, das voll Kindergeld wurde seit April erstattet

Also manchmal wissen die echt nicht was die dort sagen.
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  #4  
Alt 03.12.2011, 22:04
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.243
Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

Das ist ja mal eine positive Nachricht!

Elisabethh.
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