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  #1  
Alt 18.09.2011, 18:56
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich:
manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft.
In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht......

und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber....

Finanzämter sind schon unterschiedlich

Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #2  
Alt 19.09.2011, 00:46
boebi boebi ist offline
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Beiträge: 928
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen.
In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich.
Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig.

Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger.
Gruß
Boebi
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  #3  
Alt 20.09.2011, 11:23
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo J.F.,
muss mich doch noch mal melden.
Danke für den "Laien".
Wenn ich das alles nicht schon früher live erfahren hätte, würde ich ja garnichts
sagen, aber diese Erfahrung hattest Du ja scheinbar nicht.
Ich verdiene garnichts, also kann ich auch meine SB nicht absetzen. Konnte
ich aber auch früher nicht, als ich noch was verdient hatte.
Auch ein Programm kann keine Augen ersetzen, sondern der Steuerberater
muss die Belege selbst in Augenschein nehmen und diverse Aspekte über-
prüfen und dann entscheiden, ob diese absetzbar sind und dann in das
Programm eingeben.
Lese mal richtig, ich hatte nicht geschrieben, dass der kleine Mann keine Belege aufheben muss.
Also irgendwie bin ich im falschen Film.
Wenn das bei Euerem Finanzamt alles geht, dann macht es doch.
Meins machts auf jeden Fall nicht.
Gruss Altmann

Geändert von Altmann (20.09.2011 um 11:31 Uhr)
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  #4  
Alt 20.09.2011, 11:27
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Boebi,
ja jetzt sprichst du von Brille und Zahnarzt. Dieses kann natürlich viel
kosten, es kommt eben auf die Höhe an und der Gesamtbetrag muss
dann über der zumutbaren Belastung liegen, dann kannst Du diesen
Betrag auch absetzen. Aber glaube nicht, dass Du dadurch eine Riesen-
Ersparnis hast. Man kann nur was absetzen, was man vorher auch
bezahlt hat.
Aber man freut sich eben, wenn es das Finanzamt anerkennt.
Gruss Altmann
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  #5  
Alt 20.09.2011, 14:37
boebi boebi ist offline
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Beiträge: 928
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Altrmann,
Man konnte immer nur das absetzen, was man vorher bezahlt hat und es ist keine Ersparnis, sondern ein absetzen von entstandenen Kosten.
Wen Du mal richtig gelesen hättest; die Brille und Zahnersatz waren in meiner Beispielrechnung immer mit drin.
So und jetzt ist das Thema für mich erledigt.
Wer nicht will, der hat schon.
Gruß
Boebi

Geändert von boebi (20.09.2011 um 14:41 Uhr)
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  #6  
Alt 22.09.2011, 10:29
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt,
für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro,
Versorgungsamt, Krankenhäusern etc.
Ich zitiere daraus:
Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden
Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge
die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden.
Ich denke, das erklärt doch alles.
Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt,
ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei
einem GdB von 80 greift.
Viele Grüsse
Altmann
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  #7  
Alt 22.09.2011, 13:46
J.F. J.F. ist offline
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Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.483
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Dann schmeiß das Heftchen weg. Wie jeder weiß, ändern sich immer wieder die Gesetze. Dein Heft muss von 2007 oder früher sein. Schau einfach mal in den § 33 EStG. Merkste was?

Ansonsten halte ich es wie boebi
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