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  #7  
Alt 21.05.2004, 18:55
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard KÜNDIGUNG!!! Auch das noch!

Hallo Britta,

das ist echt Sch.... Ich frage mich allerdings, ob eine Kündigung per e-mail überhaupt rechtens ist. Leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Hast Du einen Schwerbehindertenstatus? Das ist zwar kein Allheilmittel, aber dann hast Du verstärkten Kündigungsschutz.
Habe außerdem gerade ein Urteil vom Arbeitsgericht Frankfurt gelesen mit folgendem Wortlaut: 'Erst wenn ein Mitarbeiter mindestens 2 Jahre krankgeschrieben ist und seine Heilungsaussichten aus ärztlicher Sicht noch immer ungewiss sind, kann er von seinem Arbeitgeber gekündigt werden. Eine Kündigung aus Krankheitsgründen zu einem früheren Zeitpunkt ist unzulässig' (AZ: 9CA1690/01 vom Arbeitsgericht Frankfurt).
Wenn ich so was wie Deine mail lese, könnte ich explodieren. Eine Reha-Freundin von mir, Arzthelferin bei einer Ärztin, wurde 1 Tag nach ihrer Krankenhausentlassung gekündigt mit dem Hinweis, sie könnte ja jederzeit wieder erkranken (meine Freundin hat beste Aussichten, sie brauchte keine Chemo, keine Bestrahlungen)- gerade von einer Ärztin hätte ich wohl etwas mehr Mitgefühl und Unterstützung erwartet.
Dann weiß ich, daß ich mit meinem Arbeitgeber gut dran bin, obwohl ich seit 16 Monaten nicht gearbeitet habe, bekomme ich sogar Bonuszahlungen und Weihnachtsgeld.
Ich drück Dir die Daumen, daß Dein Arbeitgeber damit nicht durchkommt oder es für ihn ein teures Vergnügen wird.
Liebe Grüße
Birgit
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